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Autor: Inga Margotte

Caritas Young Finance – jetzt an 60 Standorten deutschlandweit

Prävention senkt das Risiko von Überschuldung am Anfang des Erwachsenenlebens. Das Ziel des Präventionsprojekts von Caritas Deutschland und der Ing Diba AG ist es, junge Menschen zu befähigen, reflektierte Finanz- und Konsumentscheidungen zu treffen. Seit 2023 existiert „Young Finance“ und seither konnten in dieser Zeit mehr als 17.000 junge Menschen in den Präventionseinheiten erreicht werden. Die Umsetzung erfolgt nach regionalen Konzepten. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel in Bonn, Mönchengladbach, Münster oder Köln.
https://www.mitgeldundverstand.de/fibi/Content/DE/Artikel/Festival-fuer-Finanzbildung/Video-Textfassungen/textfassung-03-young-finance.html
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/finanzcoaching-fuer-junge-leute/finanzwissen-fuer-junge-leute

Finanzielle Bildung als Schlüssel zu sozialer Chancengerechtigkeit

Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. (PNFK) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, finanzielle Kompetenzen insbesondere bei Menschen in vulnerablen Lebenslagen zu stärken. Denn finanzielle Bildung ist kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Schlüssel für soziale Chancengerechtigkeit, Eigenverantwortung und gesellschaftliche Teilhabe. Mit einem aktuellen Positionspapier fordert das PNFK die Bundesregierung auf, die begonnene Arbeit an der Nationalen Finanzbildungsstrategie entschlossen fortzusetzen und verbindlich zu verankern. Finanzielle Bildung müsse niedrigschwellig, lebensphasenorientiert und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen vermittelt werden – begleitet durch klare Qualitätsstandards, Forschung und Verbraucherschutz. Quelle: https://pnfk.de/

BGH: Zur Energiepreispauschale und Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

Die Frage, ob die Energiepreispauschale kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären. Der Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die Energiepreispauschale eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt, ist ebenfalls vor den Prozessgerichten und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen. Leitsätze des BGH. Siehe dazu Kai Henning, in: Inso-Newsletter RA Henning Herbst 25.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01378f4fe8aaf525f36badfa9a473261&nr=143038&anz=1&pos=0

 

 

BGH: Vermögensbildung zählt nicht zum Unterhalt – Darlehenstilgungsleistungen anfechtbar

a) Nehmen Ehegatten gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung eines in ihrem hälftigen Miteigentum stehenden Grundstücks auf, können Zahlungen des Schuldners auf die Darlehensverbindlichkeiten eine anfechtbare Leistung an den anderen Ehegatten enthalten, soweit der andere Ehegatte durch die Zahlung von seiner Mithaftung befreit wird und aufgrund der Zahlung lastenfreies Eigentum erwirbt.
b) Dient das Grundstück dem Wohnbedarf der Ehegatten, stellt die Befreiung des anderen Ehegatten von Darlehenszinsen eine entgeltliche Leistung dar, wenn diese unterhaltsrechtlich geschuldet ist.
c) Tilgungsleistungen sind, soweit sie zu lastenfreiem Eigentum führen, auch dann als unentgeltliche Leistungen anfechtbar, wenn dem anderen Ehegatten ein Anspruch auf Befreiung von den Darlehensverbindlichkeiten zusteht und das Grundstück von beiden Ehegatten bewohnt wird.
d) Allein der Umstand, dass die Übertragung eines Vermögensgegenstands im Rahmen einer ehebedingten Zuwendung erfolgt, stellt noch keine Gegenleistung dar, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung im Sinne der anfechtungsrechtlichen Vorschriften ausschließt (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 IX ZR 245/06, WM 2008, 1695 Rn. 9).
e) Eine ehebedingte Zuwendung des alleinverdienenden Ehegatten ist auch dann als unentgeltlich zu bewerten, wenn sie als Gegenleistung für die vom nicht erwerbstätigen Ehegatten erbrachte Haushaltsführung oder Kinderbetreuung vereinbart wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. März 1978 VIII ZR 241/76, BGHZ 71, 61, 66 f).
Leitsätze des BGH. Siehe dazu Kai Henning, in: Inso-Newsletter RA Henning Herbst 25.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=16a429b629b6a7517a3e6e427293c62b&nr=142967&anz=1&pos=0

 

AG Köln zum Fahren ohne Fahrerlaubnis als deliktische Forderung i.S.d § 302 InsO

Das AG Köln entschied am 30.05.2025 (70e IK 33/25), dass für die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ein schlüssiger Tatsachenvortrag gemäß § 174 Abs. 2 InsO notwendig ist. Ein bloßer Hinweis auf Anlagen oder einen Vollstreckungsbescheid reicht nicht aus, wenn dieser keine konkreten Angaben zum deliktischen Verhalten enthält. Im entschiedenen Fall meldete die Gläubigerin Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis als Deliktforderungen an, ohne den zugrundeliegenden Sachverhalt darzulegen. Das Gericht lehnte die Einordnung als Forderung aus unerlaubter Handlung ab, da es sich bei dem erhöhten Beförderungsentgelt um einen vertraglichen Zahlungsanspruch aus Tarifbestimmungen handelt und nicht um eine deliktische Forderung. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis begründet keinen privilegierten Anspruch nach § 302 Nr. 1 InsO. Eine bloße Vertragsverletzung kann insolvenzrechtlich nicht einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung gleichgestellt werden. Schuldner*innen sollten in solchen Fällen also stets einen Widerspruch gegen das Deliktsmerkmal erwägen. https://nrwe.justiz.nrw.de/ag_koeln/j2025/70e_IK_33_25_Beschluss_20250530.html

LSG Bayern: Zur Berücksichtigung von bereiten Mitteln im Leistungsbezug

Das LSG Bayern hat entschieden, dass während eines laufenden Restschuldbefreiungsverfahrens nach § 287 Abs. 2 InsO an den Treuhänder abgeführte pfändbare Einkommensteile nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II gelten. Solche Beträge stehen den Leistungsberechtigten tatsächlich nicht zur Verfügung und stellen daher keine „bereiten Mittel“ dar. Der Insolvenzschuldner kann die gesetzlich vorgeschriebene Abtretung nicht rückgängig machen. Ein erfolgversprechender Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrags nach § 850f Abs. 1 Nr. 1 ZPO kam nicht in Betracht, da keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber seiner (nichtehelichen) Partnerin oder deren Kindern bestand. Das Gericht betonte, dass die Abtretung des pfändbaren Einkommens während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase eine tatsächliche Verfügung des Schuldners über diese Beträge ausschließt. Eine Obliegenheit, gegen die Pfändung vorzugehen, besteht nicht; ohne Abtretung wäre die Restschuldbefreiung ohnehin ausgeschlossen. In der Konsequenz hat das Jobcenter das zu berücksichtigende Einkommen ausschließlich nach der realen Verfügbarkeit zu bemessen. Gepfändete bzw. an den Insolvenzverwalter abgeführte Einkommensteile dürfen nicht angerechnet werden, so das https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178837 (L 11 AS 232/22).

LSG Bayern: Informationspflicht der Krankenkassen bei Zahlungsrückstand

Bei einem länger als zwei Monate dauernden Rückstand an Kassenbeiträgen müssen gesetzlich Krankenversicherte über die damit konkret verbundenen Folgen durch die Krankenkasse informiert werden. Die Aufklärung darüber muss durch die Krankenkasse bereits in dem Mahnschreiben an den Versicherten erfolgen. Der Umfang der Aufklärungspflicht umfasst auch in welchem Umfang der Leistungsanspruch bei ausbleibenden Zahlungen eingeschränkt wird, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem am 16. Oktober veröffentlichten Beschluss.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178864 vom 06.10.2025

SG Gelsenkirchen: Haftkosten sind aus der Rente zu bezahlen

Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Rentner in Haft grundsätzlich Teile der Kosten der Inhaftierung aus ihrer Rente bezahlen müssen. Ein Häftling kann dem Haftkostenbeitrag auch nicht entgehen, indem er die Rentenzahlung an seine Ehefrau und seinen Sohn abtritt, entschied das Gericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. September 2025. https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178864 (epd)

Sozialräumliche Konzepte in der Schuldnerberatung für Senior*innen sind wirksam

Die von der Diakonie Deutschland in Auftrag gegebene Evaluierung des bundesweiten Modellprojekts „Sozialräumliche soziale Schuldnerberatung für Senior:innen“, welches durch die Unterstützung des BMJV durchgeführt werden konnte, kam kürzlich zum Abschluss. Die Evaluierung wurde extern durch das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) durchgeführt. Das Modellprojekt der Diakonie Deutschland wird seit Dezember 2022 an zehn Standorten in Deutschland umgesetzt und sammelt wertvolle Erkenntnisse, die für die Weiterentwicklung der Schuldnerberatung mit der Zielgruppe älterer Menschen wegweisend sind. Das Projekt läuft noch bis zum Jahresende.
Details zu den Wirkungen und den Evaluationsbericht finden sich auf der Seite des iff. https://www.iff-hamburg.de/2025/11/14/iff-sozialraeumliche-konzepte-in-der-schuldnerberatung/

 

 

 

 

Schuldnerberatungsdienstegesetz in der Kritik: Bundesrat und Sachverständige fordern Finanzierungsregelung und Entgeltfreiheit

Der Bundesrat kritisierte den Gesetzesentwurf der Regierung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG, Bundestags-Drs. 21/1847) und sieht Nachbesserungsbedarf an mehreren Stellen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (21/2458) warnt die Länderkammer vor „erheblichen Mehrkosten“ für Länder und Kommunen. Sie warnt davor, dass die Annahme der Bundesregierung, es gäbe eine Infrastruktur in Deutschland, so nicht stimmt und zudem die Frage nach den zusätzlichen Kosten durch den erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten nicht beantwortet. Dazu brachte der Bundesrat den Vorschlag ein, bestimmte Teile der Privatwirtschaft, wie Banken oder Inkassodienstleister, an den Kosten zu beteiligen. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme sowohl die Beteiligung des Bundes wie der Privatwirtschaft an der Umsetzung ab.

Zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz am 5.11.2025 wurden Sachverständige geladen, welche „erheblichen Nachbesserungsbedarf an den von der Bundesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zu Schuldnerberatungsdiensten“ sehen. Kritisiert wurde durch die Sachverständigen sowohl die mangelhafte Übertragung der Vorgaben aus der Verbraucherkreditrichtlinie sowie die fehlende Kostenregelung.

„Wer dieses Gesetz unverändert lässt, riskiert eine Verschlechterung der Versorgung und die NichtErfüllung europäischen Rechts“, sagte Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Ein „stabiles, seriöses, qualifiziertes System von Beratungsangeboten“ auf Basis dieses Gesetz aufzubauen sei nicht möglich. Das System der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland sei strukturell überlastet und könne nicht für die Umsetzung des SchuBerDG weiter belawerden. Zugangslücken würden durch das SchuBerDG in der jetzigen Fassung nicht geschlossen, sondern über verlängerte Wartezeiten vergrößert. Sie verweist auf die bereits jetzt schwierige Finanzlage einiger Schuldnerberatungsstellen bzw. ihrer Träger.

Eine Kostenbeteiligung der Ratsuchenden wird von Ines Moers und ebenso von Roman Schlag, Sprecher der AG SBV und Referent beim Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., abgelehnt. Der Sachverständige warnt: „Geringe Entgelte kosten dem Staat Geld“. Auch Christoph Zerhusen hebt für die Verbraucherzentrale NRW e.V. den bürokratischen Aufwand hervor und stellt heraus: Eine „Kostenbeteiligung funktioniert nicht in der Praxis“. Auch er sieht die bestehende Struktur der Schuldnerberatung in den Ländern als nicht hinreichend an. Ein Flickenteppich aus Finanzierungswegen ermöglichen oder begrenzen für Bevölkerungsteile den Zugang zur Schuldnerberatung. Schuldnerberatung gehöre ausgebaut, denn „schließlich gehe es darum, Menschen zurück in den Wirtschaftskreislauf zu bringen“. „Wenn man Schuldnerberatung nicht finanziert, nicht ausbaut und nicht bedarfsgerecht vorhält, dann kostet das letztendlich uns alle mehr“, betonte der Sachverständige.

Der Rechtswissenschaftler Professor Andreas Rein von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen, durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt, ging auf die Gewährleistungsverpflichtung für die Schuldnerberatung und die Folgen für die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern ein. „Wir werden 16 völlig verschiedene Regelungen zur Ausgestaltung dieser Gewährleistungsverpflichtung bekommen“, warnte der Sachverständige. Zudem sei bei einer Gewährleistungsverpflichtung auch eine Regelung zur Finanzierung der Beratungsstellen „unabdingbar“. Rein schlug zur Finanzierung vor, auch eine Beteiligung der Gläubiger, insbesondere der Kreditgeber, zu erwägen.

Die Sachverständige Andrea Schweer lehnt diesen Vorschlag zur Beteiligung für den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. ab. „Eine gesetzliche Verpflichtung privater Gläubiger lehnen wir naturgemäß ab“, betonte die von der Unionsfraktion als Sachverständige benannte Verbandsvertreterin. Die Stärkung der Schuldnerberatung unterstütze der Verband aber vollumfänglich. Christoph Niering vom Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschland e.V. sprach sich für eine Stärkung der Schuldnerberatung aus. Er plädierte zudem für eine Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Durch eine Vereinfachung könnten auf Länderebene Gelder und Personal frei werden, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121532

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-schuldnerberatungsdienste-1126262

Zu der vom Bundestag am 14.11.2025 verabschiedeten Fassung des Gesetzes siehe oben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Studie: Psychische Gesundheit und finanzielle Zukunft:

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ist ein privates Wirtschaftsforschungsinstitut, das das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge fördert. Der IW-Report Nr. 49/2025 thematisiert die ökonomische Bedeutung der psychischen Gesundheit von Schüler*innen und gibt Handlungsempfehlungen. Hintergrund sind zunehmende psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen. Diese können sich negativ auf Bildungs- und Erwerbschancen auswirken mit langfristigen ökonomischen Folgen. Quelle und weitere Infos: https://www.iwkoeln.de/studien/christina-anger-julia-betz-wido-geis-thoene-die-oekonomische-bedeutung-der-psychischen-gesundheit-von-schuelerinnen-und-schuelern.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzen und Gesundheit: Per Rezept zum finanziellen Wohlbefinden?

In der aktuellen Ausgabe des iff-Überschuldungsradars widmet sich Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen (iff) dem Thema „Finanzielle Gesundheit“ – einem Themenbereich, der zunehmend im Fokus von Wissenschaft und sozialen Medien steht. Die Autorin diskutiert nicht nur die Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Wohlbefinden und finanziellen Aspekten, sondern analysiert auch bestehende Konzepte, die die einzelnen Einflussfaktoren finanzieller Gesundheit beleuchten. Für eine differenzierte Begriffsbestimmung werden etablierte Definitionen und Messmethoden herangezogen. Quelle: https://www.iff-hamburg.de/2025/10/15/uberschuldungsradar-44/

 

 

 

 

 

 

 

 

iff-Überschuldungsreport 2025: Krankheit bleibt Hauptgrund für Überschuldung

Gesundheitliche Probleme durch Krankheiten, Sucht oder Unfälle waren im Jahr 2024 zum zweiten Mal in Folge der häufigste Grund für Überschuldung in Deutschland. Bei 17,6 Prozent der Personen, die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, wurde dies als Ursache für die finanzielle Lage genannt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Arbeitslosigkeit oder reduzierte Erwerbsarbeit mit 15,3 Prozent sowie Scheidung oder Trennung mit 9,1 Prozent. Insgesamt machen diese ereignisbezogenen Faktoren rund 42 Prozent der Überschuldungsgründe aus. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Überschuldung in vielen Fällen auf Lebenskrisen zurückzuführen ist, die außerhalb der individuellen Kontrolle liegen und mit erheblichen sozialen und psychischen Belastungen einhergehen. Das sind Ergebnisse des iff-Überschuldungsreports 2025, den das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) jährlich herausgibt und von „Deutschland im Plus – die Stiftung für private Überschuldungsprävention“ gefördert wird. Die aktuelle Auswertung basiert auf den Daten von 213.102 Haushalten, bei denen die Schuldnerberatung zwischen 2013 und 2024 begann. https://www.iff-hamburg.de/ueberschuldungsreport-ergebnisse/

 

 

 

 

 

 

Schuldnerberatungsdienstegesetz: Bundestag verabschiedet Entwurf mit Änderungen

Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) nach der bereits am 14.11.2025 durchgeführten zweiten und dritten Beratung verabschiedet. Nach der Anhörung der Sachverständigen am 5. November ist der Gesetzentwurf (siehe NRW Infodienst Schuldnerberatung 8/2025) auf Empfehlung des Rechtsausschusses in zwei wesentlichen Punkten verändert worden. Verankert ist nunmehr vor allem der „Grundsatz der Kostenfreiheit“ (§ 3 SchuBerDG mit entsprechend geänderter Überschrift), für Verbraucher*innen für die Inanspruchnahme von Schuldnerberatungsdiensten. Von dieser darf nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ abgewichen werden. Des Weiteren sind Qualifikationsanforderungen an das Personal der entsprechenden Anbieter (§ 4 SchuBerDG) definiert.
Nicht berücksichtigt wurde allerdings die nahezu einhellige Forderung der Sachverständigen, eine Regelung zu der Bedarfsbemessung und Finanzierung aufzunehmen. Stattdessen fordert der Bundestag in einem mit dem Gesetzentwurf verabschiedeten Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag zu einer „auskömmlichen Finanzierung“ der Schuldnerberatung zu entwickeln. Dabei soll auch die Möglichkeit der Verfahrensverschlankung, Anpassungen im Verbraucherinsolvenzrecht, die Digitalisierung der Prozesse sowie insbesondere eine verpflichtende Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung der Schuldnerberatung geprüft werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.
Quelle und weitere Informationen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-schuldnerberatungsdienste-1126262

 

 

 

 

 

Destatis: Deutlicher Anstieg der Insolvenzerfahren in Deutschland

Für Juli 2025 meldeten die Amtsgerichte 2 197 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,4 % mehr als im Juli 2024. Bei den Verbraucherinsolvenzen betrug die Anzahl 7 553, was eine
Steigerung um 12,9 % gegenüber Juli 2024 entspricht. Quelle und weitere Infos: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_373_52411.html

Erhöhte Verschuldungsgefahr durch Mutterschaft

Einkommensverluste erhöhen die Gefahr für Verschuldung. Arbeitslosigkeit und Erkrankung sind geläufigere Ursachen für Beratungsanlässe in der Schuldnerberatung. Aber auch Mutterschaft kann zu langfristigem Einkommensverlust und zu Beratungsbedarf bei einer Beratungsstelle führen. „Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen noch ohne Kinder – mit langfristigen Auswirkungen auf Karriere und die spätere Rente.“ Einen genauen Blick auf den Einkommensverlust durch Mutterschaft nimmt eine jetzt veröffentlichte Studie des ZEW Mannheim und der Universität Tilburg. https://www.zew.de/presse/pressearchiv/einkommensverlust-nach-geburt-weit-hoeher-als-bisher-gedacht

Studie: Digitale Kompetenzen im Lebenslagenvergleich

Die Studie „Digital Skills Gap 2025“ macht sichtbar, wie unterschiedlich digitale Kompetenzen in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ausgeprägt sind. Sie richtet dabei den Blick gezielt auf die Lebenslagen der Menschen: Einkommen, Wohnsituation, berufliche Stellung – all das prägt maßgeblich, wie gut jemand für die digitale Arbeits- und Lebenswelt gerüstet ist. Die Studie liefert Handlungsimpulse, um Hürden abzubauen und eine Entwicklung digitaler Kompetenzen zu ermöglichen.

Quelle und weitere Infos: https://initiatived21.de/uploads/03_Studien-Publikationen/Digital-Skills-Gap-2025/D21_DigitalSkillsGap_2025_final.pdf#msdynmkt_trackingcontext=4d1bf1bb-0acd-46a1-afd9-2d9d49490000

Destatis: 72 000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 72 000 Menschen nicht krankenversichert und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung, obwohl in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland besteht. Drei Viertel aller Personen ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbspersonen wie Rentner*innen oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. Weitere 198 000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfänger*innen von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören. Quelle, weitere Infos und Tipps: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/nicht-krankenversichert-was-tun-10459

 

 

Bürgergeld im Realitätstest – Materielle Entbehrungen und wachsende Armutslücke

Das Bürgergeld als existenzsichernde Maßnahme bleibt weit unter der Armutsgrenze und weit hinter der in der Pfändungsfreigrenze abgebildeten Grenze zur wirtschaftlichen Teilhabefähigkeit. Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle bildet die Lücke zwischen Armut und Existenzsicherung ab und stellt sie in den Kontext zu der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der letzten Jahrzehnte. „Die Leistungen reichen nicht aus, um die Armutsgrenze zu überschreiten. 2023 lag der durchschnittliche Bedarf bei 907 € monatlich, während die Armutsschwelle bei 1.381 € lag – eine Lücke von 474 €. Diese „Armutslücke“ ist seit 2010 kontinuierlich gewachsen.“ Damit wird die Frage verbunden „ob und inwieweit die aktuelle Grundsicherung ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht wird, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise_Buergergeld-2025_web.pdf

 

SchuldnerAtlas Deutschland 2025: Überschuldung steigt deutlich

Zu dem am 14.11.2025 veröffentlichten neuen SchuldnerAtlas teilt Creditreform mit: Die seit längerem erwartete Trendwende tritt ein: Die Zahl überschuldeter Verbraucher*innen in Deutschland nimmt erstmals seit 2018 wieder merklich zu. Im Jahr 2025 zählt Creditreform rund 5,67 Millionen Überschuldungsfälle und somit 111.000 neue Fälle.
Die Zahl der „harten“ Überschuldungsfälle (mit juristischen Folgen) und die der „weichen“ Fälle (geringere Überschuldungsintensität) steigt erstmals seit 2017 wieder zeitgleich an. Die „weichen“ Fälle haben mit 72.000 neuen Fällen (+ 3,0 Prozent) fast doppelt so stark zugenommen, wie die „harten“ Fälle (+ 39.000; + 1,2 Prozent). Somit rutschen viele Menschen nicht plötzlich, sondern schleichend in die Überschuldung. Rechnungen geraten in Rückstand; Mahnungen und Gerichtsverfahren sind die Folgen. „Überschuldung ist kein Randphänomen mehr“, so Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung. „Wir sehen mittlerweile viele, die eigentlich gut situiert sind, aber ihre finanzielle Belastbarkeit überschätzt haben.“
In 69 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte sind die Überschuldungsquoten 2025 gestiegen. Besonders stark betroffen sind wirtschaftlich angeschlagene Regionen, besonders in Nordrhein-Westfalen. Landesweit beträgt die Überschuldungsquote hier 9,79 %. Das sind 1,46 Mio. überschuldete Menschen in NRW, 44.000 mehr als im Jahr zuvor. Gelsenkirchen (Quote: 17,07 %), Herne (16,58 %), Hagen (16,58 %) und Duisburg (16,32 %) gehören zu den zehn Städten mit der höchsten Überschuldungsquote.
Quellen und weitere Information: https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/News/News_Wirtschaftsforschung/2025/SchuldnerAtlas_Deutschland/SchuldnerAtlas_Pressemitteilung_2025.pdf (PDF-Download)

https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/schuldneratlas

https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/News/News_Wirtschaftsforschung/2025/SchuldnerAtlas_Deutschland/SchuldnerAtlas_Deutschland_2025.pdf

(PDF-Download)

 

 

Veranstaltungen aus/für die Querschnittsfelder

Professionalität statt Polarisierung – Gesellschaftliche Konflikte der politischen Instrumentarisierung entziehen – Integration möglich machen, Fachtagung und offene Podiumsdiskussion des Diakonischen Werkes Solingen, der Diakonie Deutschland und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. –Diakonie RWL | Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration
Zum Flyer Diakonie Solingen Fachtagung Professionalität statt Polarisierung und zur Anmeldung: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfXMGk9NroekVoR3KvEkrnOy8gDbou3WENlv8e4mvPWkCl6mQ/closedform

Weiterentwicklung der Beteiligung und Selbstvertretung von Menschen mit Armutserfahrung/Expert*innen in eigener Sache in NRW durch Qualifizierung und Vernetzung. Bei den beiden nächsten Veranstaltungen am 15.10.25 und 5.11.2025 (beide in Köln) sind noch ein paar Plätze frei. Das Projekt des DiCV Köln wird in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW – gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Informationen und Anmeldung: Weiterentwicklung-der-Beteiligung-und-Selbstvertretung-vonMenschen-mit-Armutserfahrung.pdf

Fachtag Queeres Leben im Alter(n) – Queere Menschen gehören selbstverständlich zu unserer vielfältigen Gesellschaft- in jedem Lebensalter. Doch gerade in der älteren Generation bleiben ihre Lebensrealitäten mit Blick auf ihre sexuelle Orientierung und/ oder geschlechtliche Identität oft unsichtbar: Diskriminierungserfahrung, Ausgrenzung der Gesellschaft oder auch Einsamkeit sind Herausforderungen, die viele queere Senior:innen betreffen.

Zum Flyer und zur Anmeldung: Caritasverband Düsseldorf e.V. | Fachtag Queeres Leben im Alter(n)

 

Kostenloses Lernmodul zum Thema: Studium: Risiko Verschuldung

Welche Verschuldungsrisiken und finanziellen Schwierigkeiten mit einem Studium verbunden sein können, haben Studierende der Hochschule RheinMain erarbeitet. Es entstand daraus ein Selbstlernmodul, das praxisnah aufzeigt, wie Studierende finanzielle Schwierigkeiten vermeiden können. Das Online-Angebot steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung.
Quelle und weitere Infos: Onlinekurs „Schulden=Studium?“ unter: https://rise.eu.articulate.com/share/BNh8cTjlz4v4ob7BpiIxBLQpL-xmTEwa

Bürgergeld-Urteil: Unterkunftskosten der Stadt Salzgitter rechtens – trotz vieler Zweifel

Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26.08.2025 bestätigt die Rechtmäßigkeit des Konzepts der Stadt Salzgitter zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten für ZweiPersonen-Haushalte im Rahmen des Bürgergeldes. Das Gericht betonte die eingeschränkte gerichtliche Prüfung, die sich auf die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der kommunalen Methodik beschränkt. Die Stadt Salzgitter hatte einen Vergleichsraum gebildet, der unterschiedliche Stadtteile und ihre Mietstrukturen berücksichtigt, was vom Gericht als ausreichend und methodisch vertretbar anerkannt wurde. Trotz Kritikpunkten wie der Heterogenität des Stadtgebiets und der verkehrlichen Anbindung sah das Gericht keine hinreichenden Gründe, das Konzept zu verwerfen.

Eine temporäre Anhebung der Brutto-Kaltmietobergrenze für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Juli 2025 um 30 Euro wurde vom Gericht zugestanden, weitergehende Forderungen blieben jedoch unbeachtet. Die Entscheidung stellt klar, dass die Verwaltung bei der Erhebung und Auswertung von Mietdaten einen weiten Ermessensspielraum hat, der nur begrenzt gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Voraussetzung für weitergehende Ansprüche auf Unterkunftskosten ist zudem der Nachweis einer Unzumutbarkeit eines Umzugs, was im vorliegenden Fall nicht gegeben war. Der ergänzende Bericht weist darauf hin, dass trotz umfangreicher Zweifel an einzelnen Details das Gesamturteil die kommunale Vorgehensweise bestärkt. Er betont die Bedeutung der Entscheidung für die Praxis, da sie der Stadt Salzgitter erlaubt, ihre Unterkunftskostenrichtlinien beizubehalten. Gleichzeitig weist er auf die laufende Debatte um die Angemessenheit der Mietobergrenzen hin und veranschaulicht die Herausforderungen der Umsetzung sozialrechtlicher Vorgaben in heterogenen Kommunen. Dieses Urteil hat daher Signalwirkung für vergleichbare Fälle und verdeutlicht die Balance zwischen kommunaler Gestaltungsspielraum und gerichtlicher Kontrolle im Bereich der Unterkunftskosten beim Bürgergeld.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/88ccd3e8-681d-45ce-b8fc-eae48c6d698f

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-urteil-unterkunftskosten-der-stadt-salzgitter-rechtens-trotz-vieler-zweifel#google_vignette

BSG: Vollmacht per Fax an Jobcenter reicht nicht aus

Ein aktuelles Urteil befasst sich mit den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses durch das Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes bei einer Arbeitsaufnahme. Das Gericht entschied, dass eine bloße Einarbeitung des Arbeitnehmers im neuen Job nicht ausreicht, um Ansprüche auf einen finanziellen Zuschuss seitens des Jobcenters zu begründen. Vielmehr müssen weitere Faktoren nachgewiesen werden, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt belegen. Im Urteil wird hervorgehoben, dass der Zuschuss nicht für kurzfristige oder alleinige Einarbeitungsphasen gedacht ist, sondern dazu dienen soll, die dauerhafte Beschäftigung zu fördern. Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die über die reine Orientierung im Arbeitsplatz hinausgehen. Dazu gehören etwa die Sicherstellung eines längerfristigen Arbeitsverhältnisses oder der Nachweis von Qualifizierungsmaßnahmen, die über das reine Einlernen hinausgehen. Diese Entscheidung hat Relevanz für Leistungsberechtigte und Arbeitgeber, da sie die Anforderungen für Zuschüsse präzisiert und einer missbräuchlichen Nutzung vorbeugt. Insgesamt stärkt das Urteil die Zielsetzung des Bürgergeldes, nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und über kurzzeitige Unterstützungen hinauszugehen. Die genaue Ausgestaltung und Nachweisführung der Voraussetzungen für Zuschüsse müssen bei Einreichung von Anträgen beim Jobcenter sorgfältig beachtet werden. https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-zuschuss-einarbeitung-reicht-nicht-aktuelles-urteil#google_vignette

Paarbeziehungen und Bedarfsgemeinschaft

Wohnen Partner über ein Jahr zusammen, dann kann das Jobcenter laut einem Gerichtsurteil von einem füreinander einstehen ausgehen. Das „Probejahr“ beginnt auch nicht erneut, wenn das Zusammenwohnen wegen der Renovierung einer Wohnung für mehrere Monate unterbrochen wird, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig in einem am 12. August veröffentlichten Beschluss. https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178496

 

 

 

 

Kostenfreie Informationsmaterialien zum Wohngeld:

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat neue Flyer und Postkarten erstellt, die direkt über die Website des BMWSB auch in größeren Mengen kostenfrei bestellt werden können. Außerdem bietet die Website des BMWSB umfassende Informationen zum Wohngeld-Plus sowie den Wohngeld-Plus-Rechner. Anspruchsberechtigte finden eine erste Orientierung, ob sich ein Antrag auf Wohngeld-Plus lohnt. Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html

 

 

 

 

Studentische Rechtsberatung: Zugang zum Recht für „Jedermann“

Studentische Rechtsberatung ermöglicht es, Rechtsrat den Personengruppen zugänglich zu machen, denen er andernfalls verschlossen bliebe, darauf macht der Dachverband studentische Rechtsberatung aufmerksam. Gründe für die Unzugänglichkeit zu Rechtsberatung können vielfältig sein. Entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit ist studentische Rechtsberatung, die über sogenannte Law Clinics angeboten wird, nicht nur wichtiges soziales und gesellschaftliches Engagement, sondern ein zentrales Standbein für Rechtssicherheit und Gerechtigkeit in Deutschland. Weitere Infos auch zu den Law Clinics unter:

https://dachverband-srb.de/

https://dachverband-srb.de/law-clinics

 

 

Online-Werkstatt Überschuldungsforschung: Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung

Die 5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung findet am Freitag, den 28. 11. 2025 von 10-12:30 Uhr zum Thema „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“ statt. Philipp Frei, vom Dachverband Budgetberatung Schweiz, stellt den von seiner Organisation entwickelten „Budget-Chatbot“ vor – ein digitales Tool, das niedrigschwellig zu Fragen rund um Geld und Haushaltsbudget informiert und berät. Mara Stieler von der Technischen Hochschule Nürnberg gibt Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Perspektiven der Onlineberatung. Die Veranstaltung ist kostenlos. Quelle und weitere Infos: https://www.iff-hamburg.de/2025/06/27/online-werkstatt-ueberschuldungsforschung/

 

Das Kabinett billigt den Regierungsentwurf zum SchuBerDG

„Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Sicherung der unabhängigen Schuldnerberatung auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte in Berlin einen Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), mit dem der Zugang zu solchen Beratungsstellen künftig sichergestellt sein muss. Festgelegt werden soll auch, dass für die Beratung höchstens „ein begrenztes Entgelt“ verlangt werden darf. Anbieter müssen zudem frei von Eigeninteressen sein. Jährlich soll es einen Bericht über die verfügbaren Beratungsstellen geben. Bundesweit gibt es nach Angaben des Ministeriums fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen. Ganz überwiegend würden sie kostenlos beraten. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorgaben der EU-Verbraucherkreditlinie umsetzen.“ Epd zuerst veröffentlicht am 3.9.2025

 

Digital beraten, geht das gut? – Schuldnerberatung zwischen Empathie und Technik Online-Fachtagung der LAG FW NRW am 4. November 2025

Digitale Tools, Künstliche Intelligenz und Onlineberatungsangebote gewinnen auch in der Schuldnerberatung zunehmend an Bedeutung. Doch wie lässt sich die Balance zwischen technischer Unterstützung und empathischer Beratung gestalten? Dieser Frage gehen wir bei unserer diesjährigen Fachtagung nach, die wir in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) durchführen. Weitere Informationen finden Sie in dem Tagungsflyer sowie unter:

https://fbsb-nrw.de/fachtagung/fachtagung-2025/

Anmeldungen sind bis zum 28.10.2025 mit folgendem Link möglich:

https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=gacmw-AucUylzPG3WGOGGLQ_qP0R5ABEiyCo87llRvZUNEVZSVNZQTlRTFhUSExRVEQwNEVNUzZNNSQlQCNjPTEkJUAjdD1n

 

Finanzielle Sorgen von Eltern nehmen laut Studie zu!

Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag von Save the Children zeigt, dass die finanziellen Sorgen von Eltern minderjähriger Kinder in Deutschland deutlich zunehmen. Über 1.000 Haushalte mit Kindern wurden im Juli und August dazu befragt, ob sie Schwierigkeiten haben, das Nötigste wie Essen, Kleidung oder Heizung zu bezahlen. Die Ergebnisse machen deutlich, dass finanzielle Belastungen innerhalb der Familien stark angestiegen sind und sich nicht nur auf das Wohlbefinden der Eltern, sondern auch auf das emotionale Befinden der Kinder auswirken. Vor allem das Gefühl der Unsicherheit und Angst bezüglich der Grundversorgung prägt den Familienalltag zunehmend. Save the Children erneuert vor diesem Hintergrund die Forderung nach einer umfassenden Grundsicherung für Kinder, um den Auswirkungen finanzieller Notlagen vorzubeugen und Chancengleichheit zu fördern. Die Studie unterstreicht, wie wichtig öffentliche Unterstützung und gesellschaftliches Engagement sind, damit Kinder und Jugendliche in sozial und emotional stabilen Verhältnissen aufwachsen können.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.studie-zu-familien-in-deutschland-finanzielle-sorgen-von-eltern-druecken-aufs-gemuet-der-kinder.92eb9960-65c4-4ef7-a693-29ca611c7b8b.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-09/eltern-familie-umfrage-finanzielle-sorgen-save-the-children

 

Geld schützen bei einer Kontopfändung – Informationen, was bei einer Kontopfändung zu tun ist, um Geldeingänge zu schützen.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet mit dem Tool „Wegweiser Kontopfändung“ eine praktische Online-Hilfe für Menschen in finanziellen Notlagen an. Dieses interaktive Instrument ermöglicht Betroffenen, schnell und übersichtlich individuelle Informationen zur Kontopfändung und mögliche Lösungen zu erhalten. Nutzer können mithilfe des Tools ihre persönliche Situation eingeben und bekommen daraufhin Handlungshinweise, wie sie beispielsweise ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten oder Freibeträge geltend machen können. Der Wegweiser führt Schritt für Schritt durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, welche Freibeträge geschützt sind und wie diese gegebenenfalls erhöht werden können. Zusätzlich informiert das Tool über zuständige Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können, um weiterführende Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Tool gibt eine Ersteinschätzung zu möglichen Freibeträgen auf einem gepfändeten Konto und erleichtert Betroffenen den Zugang zu relevanten Informationen und Angeboten. Die Nutzung ist kostenfrei und steht online jederzeit zur Verfügung. Mit dem Wegweiser Kontopfändung unterstützt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gezielt die schnelle Orientierung und Handlungssicherheit in schwierigen finanziellen Situationen. Der digitale Service trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Rechte von Schuldnerinnen und Schuldnern zu stärken und praktische Hilfe unkompliziert bereitzustellen.

https://service.justiz.de/kontopfaendung

Teilhabezuschüsse für arme Kinder kommen nicht an

Der Paritätische Gesamtverband stellt fest, dass die staatlichen Teilhabezuschüsse für arme Kinder einer Studie zufolge weiterhin nur wenigen Anspruchsberechtigten zugutekommt. Von den 6- bis 15-Jährigen im Bürgergeldbezug nutzten im vergangenen Jahr höchstens 19,2 Prozent, also knapp ein Fünftel, diese Unterstützungsmöglichkeit, wie eine Untersuchung der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands ergab. „Die Teilhabeleistungen laufen weitgehend ins Leere“, heißt es darin.

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/default-7083e11ca420c6b6e913e56ca85f9292/

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/expertise_BuT-2025.pdf

 

Aussicht auf den Siebten Armutsbericht der Bundesregierung

Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Quelle: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/sprengstoff-fuer-die-demokratie-neuer-regierungsbericht-vermoegensverteilung-in-deutschland-extrem-ungleich/

 

Sozialstaatsreform – Einsatz gegen Sozialkürzungen und für Entbürokratisierung

Die öffentlichen Haushalte bräuchten dringend eine Phase der Konsolidierung und eine Debatte über Einsparungen, um den Sozialstaat zukunftsfest zu machen. Auf einem „derart hohen Kostenniveau“ könne es nicht mehr weitergehen, so der Präsident des Landkreistages, Achim Brötel.

An welcher Stelle aber aus Sicht der Freien Wohlfahrt eingespart werden kann, wird in Stellungnahmen der der Diakonie Deutschland, Caritas Deutschland und des Paritätischen verdeutlicht. Das Ziel der neuen Bundesregierung würde begrüßt werden, wenn Verwaltungsstrukturen vereinfacht, Bürokratie abgebaut, der Sozialstaat modernisiert und Leistungen einfacher zugänglich gemacht würden (Diakonie Deutschland). Denn „Lücken im Netz der sozialen Infrastruktur können erhebliche Folgen für die Transfersysteme haben, wenn präventive Angebote (z.B. Schuldnerberatung) wegfallen.“ (Caritas Deutschland). Die Freie Wohlfahrt spricht sich „für armutsfeste Sozialleistungen und nachhaltige Arbeitsmarktmaßnahmen aus“ (Paritätischer Gesamtverband).

https://www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3477-der-sozialstaat-braucht-dringend-eine-generalueberholung-leistungen-vereinfachen-kommunen-staerken

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/einsatz-fuer-soziale-sicherheit-und-entbuerokratisierung-bei-der-kommission-zur-sozialstaatsreform/

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/einsatz-fuer-soziale-sicherheit-und-entbuerokratisierung-bei-der-kommission-zur-sozialstaatsreform/

 

NRW Infodienst Schuldnerberatung 9/2025

Liebe Leser*innen,
liebe Kolleg*innen,

der NRW Infodienst Schuldnerberatung der Fachberatung Schuldnerberatung NRW bietet Ihnen eine Zusammenstellung aktueller Informationen aus dem Arbeitsfeld Schuldnerberatung.

Die Artikel aller Ausgaben finden Sie über die Schlagwortsuche auf:
http://fachberatung-schuldnerberatung-nrw.de/info-center/.

Über Rückmeldungen und Anregungen würden wir uns freuen.

Ihr Redaktionsteam

NRW Infodienst Schuldnerberatung 9 2025

 

NRW Infodienst Schuldnerberatung 8/2025

Liebe Leser*innen,
liebe Kolleg*innen,

der NRW Infodienst Schuldnerberatung der Fachberatung Schuldnerberatung NRW bietet Ihnen eine Zusammenstellung aktueller Informationen aus dem Arbeitsfeld Schuldnerberatung.

Die Artikel aller Ausgaben finden Sie über die Schlagwortsuche auf:
http://fachberatung-schuldnerberatung-nrw.de/info-center/.

Über Rückmeldungen und Anregungen würden wir uns freuen.

Ihr Redaktionsteam

NRW Infodienst Schuldnerberatung 8 2025