Zum Hauptinhalt springen

Schuldnerberatungsdienstegesetz in der Kritik: Bundesrat und Sachverständige fordern Finanzierungsregelung und Entgeltfreiheit


11. Dez. 2025 |

Der Bundesrat kritisierte den Gesetzesentwurf der Regierung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG, Bundestags-Drs. 21/1847) und sieht Nachbesserungsbedarf an mehreren Stellen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (21/2458) warnt die Länderkammer vor „erheblichen Mehrkosten“ für Länder und Kommunen. Sie warnt davor, dass die Annahme der Bundesregierung, es gäbe eine Infrastruktur in Deutschland, so nicht stimmt und zudem die Frage nach den zusätzlichen Kosten durch den erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten nicht beantwortet. Dazu brachte der Bundesrat den Vorschlag ein, bestimmte Teile der Privatwirtschaft, wie Banken oder Inkassodienstleister, an den Kosten zu beteiligen. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme sowohl die Beteiligung des Bundes wie der Privatwirtschaft an der Umsetzung ab.

Zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz am 5.11.2025 wurden Sachverständige geladen, welche „erheblichen Nachbesserungsbedarf an den von der Bundesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zu Schuldnerberatungsdiensten“ sehen. Kritisiert wurde durch die Sachverständigen sowohl die mangelhafte Übertragung der Vorgaben aus der Verbraucherkreditrichtlinie sowie die fehlende Kostenregelung.

„Wer dieses Gesetz unverändert lässt, riskiert eine Verschlechterung der Versorgung und die NichtErfüllung europäischen Rechts“, sagte Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Ein „stabiles, seriöses, qualifiziertes System von Beratungsangeboten“ auf Basis dieses Gesetz aufzubauen sei nicht möglich. Das System der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland sei strukturell überlastet und könne nicht für die Umsetzung des SchuBerDG weiter belawerden. Zugangslücken würden durch das SchuBerDG in der jetzigen Fassung nicht geschlossen, sondern über verlängerte Wartezeiten vergrößert. Sie verweist auf die bereits jetzt schwierige Finanzlage einiger Schuldnerberatungsstellen bzw. ihrer Träger.

Eine Kostenbeteiligung der Ratsuchenden wird von Ines Moers und ebenso von Roman Schlag, Sprecher der AG SBV und Referent beim Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., abgelehnt. Der Sachverständige warnt: „Geringe Entgelte kosten dem Staat Geld“. Auch Christoph Zerhusen hebt für die Verbraucherzentrale NRW e.V. den bürokratischen Aufwand hervor und stellt heraus: Eine „Kostenbeteiligung funktioniert nicht in der Praxis“. Auch er sieht die bestehende Struktur der Schuldnerberatung in den Ländern als nicht hinreichend an. Ein Flickenteppich aus Finanzierungswegen ermöglichen oder begrenzen für Bevölkerungsteile den Zugang zur Schuldnerberatung. Schuldnerberatung gehöre ausgebaut, denn „schließlich gehe es darum, Menschen zurück in den Wirtschaftskreislauf zu bringen“. „Wenn man Schuldnerberatung nicht finanziert, nicht ausbaut und nicht bedarfsgerecht vorhält, dann kostet das letztendlich uns alle mehr“, betonte der Sachverständige.

Der Rechtswissenschaftler Professor Andreas Rein von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen, durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt, ging auf die Gewährleistungsverpflichtung für die Schuldnerberatung und die Folgen für die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern ein. „Wir werden 16 völlig verschiedene Regelungen zur Ausgestaltung dieser Gewährleistungsverpflichtung bekommen“, warnte der Sachverständige. Zudem sei bei einer Gewährleistungsverpflichtung auch eine Regelung zur Finanzierung der Beratungsstellen „unabdingbar“. Rein schlug zur Finanzierung vor, auch eine Beteiligung der Gläubiger, insbesondere der Kreditgeber, zu erwägen.

Die Sachverständige Andrea Schweer lehnt diesen Vorschlag zur Beteiligung für den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. ab. „Eine gesetzliche Verpflichtung privater Gläubiger lehnen wir naturgemäß ab“, betonte die von der Unionsfraktion als Sachverständige benannte Verbandsvertreterin. Die Stärkung der Schuldnerberatung unterstütze der Verband aber vollumfänglich. Christoph Niering vom Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschland e.V. sprach sich für eine Stärkung der Schuldnerberatung aus. Er plädierte zudem für eine Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Durch eine Vereinfachung könnten auf Länderebene Gelder und Personal frei werden, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121532

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-schuldnerberatungsdienste-1126262

Zu der vom Bundestag am 14.11.2025 verabschiedeten Fassung des Gesetzes siehe oben.