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Bildungsscheck 2.0


26. März 2026 |

Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das Land NRW durch EU-Mittel einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. Der Bildungsscheck 2.0 soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr von Bürger/-innen mit Wohnsitz in NRW und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €) unter Vorlage eines nicht älter als zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheids beantragt werden. Bildungsscheck 2.0 – Rückenwind für Ihre Berufliche Weiterbildung, Bildungsscheck 2.0 – Informationsblatt zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung