Der Bundestag hat die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen – inklusive einiger Änderungen durch CDU/CSU und SPD. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig. Zentral bleibt der stärkere Vermittlungsvorrang, härtere Sanktionen bei Pflichtverstößen und eine stärkere Ausrichtung auf schnelle Arbeitsmarktintegration. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Gesetzentwurf durch einen kurzfristigen Änderungsantrag an einigen Stellen überarbeitet. So soll das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen können, wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt. Eltern sollen ab dem 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem 12. Lebensmonat) verpflichtet werden, eine Arbeit aufzunehmen. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme NRW-Infodienst Schuldnerberatung 2/2026, Seite 3 von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollen die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen werden können, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (1,5faches der Angemessenheit) überschreiten. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft, die Regelungen zu den verschärften Sanktionen bereits am Tag nach Verkündung des Gesetzes (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Weitere Informationen finden Sie unter Bundestag oder BMAS.