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SG Gelsenkirchen: Haftkosten sind aus der Rente zu bezahlen


11. Dez. 2025 |

Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Rentner in Haft grundsätzlich Teile der Kosten der Inhaftierung aus ihrer Rente bezahlen müssen. Ein Häftling kann dem Haftkostenbeitrag auch nicht entgehen, indem er die Rentenzahlung an seine Ehefrau und seinen Sohn abtritt, entschied das Gericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. September 2025. https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178864 (epd)