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Stärkerer Verbraucherschutz bei Onlineverträgen


26. März 2026 |

Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner 1061. Plenarsitzung mit einem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei online geschlossenen Verträgen befasst. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor intransparenten oder übereilten Vertragsabschlüssen zu schützen und den Widerruf von Onlineverträgen zu erleichtern. Zentraler Bestandteil der Neuregelung ist eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion. Anbieter von Online-Verträgen müssen künftig eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche bereitstellen, über die Verträge einfach per Klick widerrufen werden können. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Verständlichkeit von Vertragsinhalten, insbesondere bei Finanzdienstleistungen, gestärkt. Anbieter sind verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen so zu erläutern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher deren Bedeutung nachvollziehen können; im Online‑Bereich besteht hierfür auch ein Anspruch auf persönliche Erläuterung. Insgesamt soll die Regelung Transparenz, Verständlichkeit und einfache Ausstiegsmöglichkeiten bei Onlineverträgen verbessern und Verbraucherinnen und Verbraucher – insbesondere in komplexen oder finanziell bedeutsamen Vertragskonstellationen – wirksamer schützen. Bundesregierung verbessert Verbraucherschutz | Bundesregierung, Bundesrat KOMPAKT – 1061. Sitzung