EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen und Versprechen aus dem eigenen Koalitionsvertrag erfüllen: Zugang zu Schuldnerberatung endlich sicherstellen!
Am 2. März 2026 fand im Landtag Nordrhein‑Westfalen eine öffentliche Anhörung der Ausschüsse für Umwelt, Natur‑ und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume sowie für Familie, Kinder und Jugend statt. Gegenstand der Anhörung war der Antrag der SPD‑Fraktion „EU‑Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen und Versprechen aus dem eigenen Koalitionsvertrag erfüllen: Zugang zu Schuldnerberatung endlich sicherstellen!“ (Drucksache 18/16482). Der Antrag nimmt die Umsetzung der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie zum Anlass, den Zugang zur Schuldnerberatung in Nordrhein‑Westfalen grundsätzlich zu thematisieren. Ausgehend von steigenden Überschuldungsrisiken – insbesondere auch für jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher – wird die Notwendigkeit betont, Schuldnerberatung als präventives und sozialpolitisch relevantes Instrument zu stärken. Ziel ist es, bestehende Zugangsbarrieren abzubauen und die Beratungsstrukturen verlässlich abzusichern. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat sich im Rahmen der Anhörung mit einer schriftlichen Stellungnahme (18-3478) eingebracht. Darin wird der grundsätzliche Ansatz des Antrags ausdrücklich begrüßt, den Zugang zur Schuldnerberatung stärker in den Fokus der Landespolitik zu rücken. Gleich zeitig macht die Freie Wohlfahrtspflege deutlich, dass aus ihrer Sicht strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen entscheidend für eine wirksame Umsetzung sind. Neben der Freien Wohlfahrtspflege NRW waren Sachverständige der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V (BAG-SB).,der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), kommunale Träger sowie Vertreter des Bankenverbands Nordrhein-Westfalen geladen. Landtag NRW: E18-1645,