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Unterhaltsrückgriff: UVG-Richtlinien und Leitfaden Verbraucherinsolvenz


26. Jan. 2026 |

Die Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG-RL) in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung enthalten wichtige Informationen zur Praxis der zuständigen Behörden. Die Bestimmungen zu § 7 UVG, u.a. zur Anspruchsprüfung, Vollstreckung, Stundung oder Niederschlagung – in NRW ist dafür das Landesamt für Finanzen zuständig – finden sich auf den Seiten 113 – 169. Die Richtlinien verweisen für den Umgang der Behörden in einem Verbraucherinsolvenzverfahren wie in den vorherigen Auflagen auf den „Handlungsleitfaden zum Verbraucherinsolvenzverfahren“, der erstmals direkt verlinkt worden ist (S. 163). Der aus dem Jahr 2021 stammende Leitfaden soll unseren Informationen zufolge demnächst überarbeitet und aktualisiert werden.
Die UVG-Richtlinien und der Handlungsleitfaden sind zwar nach außen (für die Gerichte) rechtlich unverbindlich. Da sie aber (nach innen) die Behörden verbindlich lenken und leiten, können sie wertvolle Informationen für die Beratung bieten.
Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG-RL) vom 01.01.2026