Quellen und weitere Informationen zu den wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn wirksam werden, finden Sie unter anderem unter:
Das ändert sich im neuen Jahr – BMAS
Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026 | Bundesregierung
Bundesfinanzministerium – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
ZDF heute Änderungen 2026
Düsseldorfer Tabelle / Leitlinien für den Unterhaltsbedarf
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtwerte für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts. Sie wird von sämtlichen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt und beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
Quelle und weitere Infos: Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nebst Leitlinien steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:
DT_2026
Leitlinien NRW zur Düsseldorfer Tabelle
Stand 01.01.2026
Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde, rund 8,5 Prozent über den bisherigen 12,82 Euro. Im Jahr 2027 wird der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen.
Geringfügige Beschäftigung / Minijob-Grenze
Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben. Weitere Infos: Minijob 2026: Mehr Verdienst, neue Regeln und Änderungen – Minijob Magaz
Höhere Mindestvergütung bei Auszubildenden
Für Auszubildende steigt die Mindestvergütung: Im ersten Lehrjahr auf 724 Euro, im zweiten Jahr auf 854 Euro, im dritten auf 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr auf 1.014 Euro monatlich.
Regelsätze von Sozialleistungen bleiben unverändert
Für die Regelsätze im Bereich Sozialhilfe und Bürgergeld gibt es 2026 eine Nullrunde: Wie schon 2025 bleiben sie in diesem Jahr unverändert.
Kindergeld:
Ab Januar steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an.
Kinderkrankentage:
Gesetzlich krankenversicherte Eltern konnten für die Jahre 2024 und 2025 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage. Diese Regelung wird 2026 fortgeführt.
Weitere Infos auch zum Kinderkrankengeld: Familienportal
Einführung „Socialcard“ Jobcenter
Leistungsberechtige der Jobcenter ohne eigenes Bankkonto bekommen statt der bisherigen Auszahlung von Geldleistungen nun eine Bezahlkarte, über die die Leistungen ausgezahlt werden. Diese Neuerung gilt zunächst für ein Jahr. Die Karte wird einmalig ausgegeben und anschließend monatlich mit den individuell zustehenden Leistungen aufgeladen. Sie funktioniert wie eine reguläre Bankkarte. Gleichwohl hat laut § 31 Zahlungskontengesetz jede Person das Recht auf ein Basiskonto.
Pendlerpauschale
Zum 1. Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.
Umsatzsteuer für Speisen reduziert
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert.
Von der Senkung der Umsatzsteuer profitieren Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Ehrenamtliche können ab 2026 höhere Beträge bei der Steuer geltend machen: Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 € auf 960 € pro Jahr und die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3.000 € auf 3.300 €.
Aktivrente
Wer im Rentenalter freiwillig arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Die Aktivrente soll den demographischen Herausforderungen des Arbeitsmarkts begegnen. Die Steuerbefreiung wird sofort bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt, nicht erst durch eine Steuererklärung. Weitere Infos: Bundesregierung Aktivrente
Kurzarbeitergeld – Maximale Bezugsdauer gilt 2026 weiter
Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Betroffene Unternehmen haben damit Planungssicherheit bis Ende 2026.
Deutschlandticket wird teurer
Der Preis für das Deutschlandticket steigt zum Januar von 58 auf 63 Euro im Monat. Die bundesweite Nutzung von Bus und Bahn im Nahverkehr verteuert sich damit um knapp neun Prozent.
Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, der nach § 2 Absatz 1 UVG auch die Höhe des Unterhaltsvorschusses bestimmt, erhöht sich um jeweils vier Euro. Durch die Erhöhung des anzurechnenden Kindergelds ändern sich die UVG-Leistungen nicht.
Regeln zur Zulässigkeit von Strom- und Gassperren neu gefasst
Die Regelungen zu den Energiesperren und deren Vermeidung finden sich seit dem 23.12.2025 in §§ 41f und 41g EnWG. Siehe dazu im Detail den Artikel Energiesperren bei Zahlungsverzug gesetzlich neu geregelt.
Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2026 für Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Die Regelungen sind unverändert. Siehe dazu mit aktuellen Erläuterungen zur Praxisrelevanz unter:
Infodienst-schuldnerberatung.de
Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2026 nach SGB II und SGB XII
Auf der Seite infodienst-schuldnerberatung.de finden sich die relevanten Informationen zum Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen