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Paarbeziehungen und Bedarfsgemeinschaft


09. Dez. 2025 |

Wohnen Partner über ein Jahr zusammen, dann kann das Jobcenter laut einem Gerichtsurteil von einem füreinander einstehen ausgehen. Das „Probejahr“ beginnt auch nicht erneut, wenn das Zusammenwohnen wegen der Renovierung einer Wohnung für mehrere Monate unterbrochen wird, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig in einem am 12. August veröffentlichten Beschluss. https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178496