Skip to main content

Kürzungen im Sozialbereich in NRW

Freie Wohlfahrtspflege NRW setzt vor dem Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Zeichen gegen drohende Kürzungen im Sozialbereich

Am 19. August 2024 hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk den Entwurf des Haushalts 2025 an das Landesparlament übermittelt. Dieser Haushaltsplanentwurf enthält so viele Kürzungen im sozialen Bereich wie nie zuvor. Nach Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW betragen die Kürzungen alleine im Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit knapp 89 Millionen Euro. Um gegen diese Sparpläne der Landesregierung Zeichen zu setzen, führten die Träger der Freien Wohlfahrtspflege NRW nun am 13. September eine erste von vier geplanten Mahnwachen vor dem Landtag von Nordrhein-Westfalen durch. Bei der Veranstaltung standen neben Kritik auch Dialog und
Austausch mit Politikerinnen und Politiker sowie interessierten Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Auch an den kommenden Plenarterminen am 10. Oktober, 14. November und 5. Dezember wird die Freie Wohlfahrtspflege NRW daher vor dem NRW-Landtag weiter gegen die Sparpläne der NRW-Landesregierung protestieren.
Pressemitteilung der LAG FW NRW vom 13.09.2024

Broschüre: Auswirkungen der Haushaltsplanung 2025 in NRW

Die Broschüre der LAG FW NRW legt dar, welche Bereiche der Freien Wohlfahrtspflege am stärksten von den Kürzungen der Haushaltsplanung für 2025 betroffen sind. Das sind insbesondere Kürzungen in der sozialen Beratungs- und Unterstützungsstruktur, wie der Berufseinstiegsbegleitung und der Suchthilfe im Bereich Alter und Pflege sowie im Bereich Migration, Flucht und Integration. Weitere von Kürzungen betroffene Bereiche sind Familiendienste und Familienhilfe, Unterstützung und Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie Armutsbekämpfung.
Auswirkungen der Haushaltsplanung 2025 auf die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege in NRW

Ende der landesgeförderten Fachberatung Schuldnerberatung in NRW

Sozial- und Wohlfahrtsverbände in NRW warnen vor einem drohenden „Kahlschlag“ bei der Schuldnerberatung. Die schwarz-grüne Landesregierung plant wegen der „Belastung des Landeshaushalts“ Kürzungen bei der landeseigenen Fachberatung für die mehr als 200 Schuldnerberatungen in den Städten und Kreisen. Von den jährlich hier vorgesehenen Mitteln in Höhe von zuletzt rd. 463.000 Euro sollen im Jahr 2025 nach dem Haushaltsplanentwurf nur noch 176.000 Euro zur Verfügung stehen.
Ende des kommenden Jahres soll die Förderung der Fachberatung sodann auslaufen.
WAZ-Online vom 03.09.2024; sowie NRZ, WP, Kölner Rundschau (Printausgaben vom 04.09.2024)

Schwerer Schlag für die Schuldnerberatung in NRW

Dies ist eine Headline der vergangenen Tage, die wir im Folgenden aufgreifen möchten, ja aufgreifen müssen, weil finanzpolitische Planungen in NRW die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Kern nachteilig betreffen werden. Zunächst zur Beruhigung: Die Mittel für die Verbraucherinsolvenzberatung in NRW für 2025 sollen in gleicher Höhe wie im laufenden Jahr zur Verfügung stehen. Das ist erfreulich, auch wenn die Mittel alles andere als kostendeckend sind. – Was also ist passiert?

Die Landesregierung in NRW will laut Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 die Förderung der Fachberatung Schuldnerberatung beenden. Das ist unserer Meinung nach katastrophal für die Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, für die kommunalen Stellen, für die Einrichtungen der Verbraucherzentrale wie für einige weitere, seien sie in Trägerschaft von Unternehmen oder Behörden. Fatal ist dies auch für die zahlreichen integrierten Angebote von Schuldnerberatung, u.a. in sozialen Diensten der Familienhilfen, Jugendsozialarbeit, Sucht- und Straffälligenhilfe, Erwerbslosenberatung, Wohnungs(notfall)hilfen, Schwangerenberatung und gesetzlichen Betreuungen.

Noch hoffen wir auf eine Umkehr. Wir möchten mit Ihnen auch weiterhin die Schuldnerberatung in NRW gestalten und neue Herausforderungen – wie durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie – gemeinsam bewältigen, damit von Armut und Überschuldung betroffene Menschen und ihre Familien in NRW auch zukünftig die besten Hilfen bekommen und die Öffentlichkeit und Politik von ihren Problemen erfahren können. Wir glauben, dass wir mit unseren aktuellen Informationen und Analysen, unseren individuellen Beratungen, unseren vielseitigen Fortbildungen und weit verzweigten Netzwerkstrukturen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können.

Politische, auch finanzpolitische Entscheidungen sind selten alternativlos. Wir setzen auf die Stärke der Schuldnerberatung in NRW und gerne darüber hinaus: Unterstützen Sie uns und damit sich selbst, dass die Fachberatung Schuldnerberatung in NRW weiter gefördert wird. Diese September-Ausgabe des durch die landesgeförderte Fachberatung herausgegebenen NRW Infodienst Schuldnerberatung könnte die viertletzte sein. Sie wird um ein Viertel gekürzt, nächsten Monat könnte sie um ein Drittel schmaler ausfallen und sofort.

Auf Ihre Anregungen und Meinungen sind wir nun besonders angewiesen. Melden Sie sich auch gerne zu unserer Fachtagung Schuldnerberatung am 31. Oktober 2024 an. Darüber und über viele weitere wichtige Themen informieren wir Sie – noch – in diesem Infodienst.

Ihr Reaktionsteam

Testbeitrag

Der Fachausschuss Schuldnerberatung der LAG FW NRW hat am 9. Mai 2012 die Leistungsbeschreibung und Qualitätskriterien für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beschlossen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Fachberaterinnen und Fachberater der Verbändein NRW zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibung finden Sie hier:

Leistungsbeschreibung 9. Mai 2012

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zu „Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland“ darauf hingewiesen, dass für die Gewährleistung eines ausreichenden Schuldnerberatungsangebots die Kommunen zuständig sind.

Kleine Anfrage

Forderungspapier der AG SBV zur Bekämpfung und Vermeidung von Energieliefersperren

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein Papier zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren beschlossen. Gefordert wird u.a. eine bedarfsgerechte Abbildung der Kosten für Haushaltsenergie im SGB II und SGB XII, die Einführung einer Energiekostenkomponente im Wohngeld sowie ein Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden im Rahmen der Sozialleistungen.

Forderungspapier AG SBV   

Terminvormerkung

Am 28.11.2017 findet in Berlin eine gemeinsame Fachtagung des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz e.V. in Kooperation mit dem Verbraucherschutzministerium NRW statt. Thema: „Arm im Alter – die Prävention in der Pflicht“.

 

 

28.11.2016: Studie präsentiert Ergebnisse zu Ursachen von Stromsperren

Eine Studie des Wirtschaftsministeriums registriert eine stagnierende Zahl von Stromsperren in den letzten Jahren. Geringes Einkommen sowie plötzliche und einschneidende Veränderungen im persönlichen Lebensumfeld sind die Hauptgründe für eine Stromabschaltung. Viele Maßnahmen und Beratungsprogramme zur Prävention und Unterstützung sind Betroffenen nicht bekannt oder vor Ort ausreichend koordiniert. Nun soll ein Dialogprozess mit Versorgern, Verbraucherverbänden und Sozialträgern zu den Problemen von Stromsperren eingeleitet werden.

Zur PM des Bundeswirtschaftsministeriums