Schufa: Tätigkeitsbericht 2024 der Ombudsfrau – Härtegründe und 100-Tage-Regelung
Die Zahl der Beschwerdeeingaben bei der Ombudsfrau der SCHUFA bleibt auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau, wenn man sie den täglichen Abfragen von Bonitätsauskünften durch die Vertrags- partner der SCHUFA gegenüberstellt. Denn, so teilt die Ombudsfrau in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 mit, Banken, Telekommunikationsanbieter, Onlinehändler und andere Unternehmen riefen durchschnittlich 340.000 Mal pro Tag die Bonitätsauskünfte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der SCHUFA ab. Demgegenüber hätten sich im ganzen Jahr 2024 nur 2.254 Verbraucher*innen an die Omdusstelle gewandt. Von diesen Eingaben waren etwa 33 Prozent (=751 Anträge, 169 aus NRW) zulässig. Nur 11 Anliegen aber waren rechtlich berechtigt. Zusätzlich konnte die Schlichtungsstelle in weiteren 263 Fällen eine Löschung von Negativeinträgen aufgrund eines persönlichen Härtefalls erreichen. Hintergrund sei, dass zahlreiche Beschwerdeführer*innen der weiteren Speicherung dieser Merkmale aufgrund ihrer besonderen persönlichen Lebensumstände widersprochen und dies glaubhaft dargelegt hätten. Schließlich befasst der Bericht sich mit der neuen 100-Tage-Regelung der SCHUFA bei versäumten Zahlungen (siehe auch https://fbsb-nrw.de).
Tätigkeitsbericht 2024 Ombudsfrau der SCHUFA (auch mit Erläuterungen zum Beschwerdeverfahren).