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Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung – Basiskonto als Alternative?


08. Sep. 2025 |

Zum 1. Januar 2026 wird der Service der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) eingestellt. Dieser Service diente bislang unter anderem dazu, kontolosen Personen den Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB I, wonach auf Verlangen der berechtigten Person Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu übermitteln sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist auf den bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto.
In Ausnahmefällen seien laut BMAS weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten – zum Beispiel mittels Barauszahlung in Sozialämtern – um den verfassungsgemäßen Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für jede Person zu gewährleisten.
Quelle und weitere Informationen: Thome Newsletter 22/2025 vom 08.07.2025

Die Einstellung des Services kann in vielen Fällen zu Problemen führen, unter anderem bei der Einrichtung eines Girokontos als Basiskonto und den mit diesem Kontomodell verbunden Kosten (siehe Verbraucherzentrale vom 29.11.2024
Zwischenzeitlich ist aus einem Jobcenter in NRW bekannt geworden, dass in den Jobcentern möglicherweise Zahlungen mittels ZzV nur noch bis September 2025 ausgeführt werden. Hintergrund sei, dass ZzV (Postbarscheck) grundsätzlich drei Monate lang eingelöst werden könnten, aber die Einlösung mit der Einstellung des Verfahrens nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr möglich sein werde. Leistungsberechtigte Personen, die ihre Leistungen bisher über ZzV erhalten, seien bereits erstmals in KW 26 durch eine zentrale Anschreibe-Aktion über die Einstellung des Verfahrens sowie die Probleme, die bereits im laufenden Jahr bei der Einlösung auftreten können, informiert worden.
Leistungsberechtigte Personen würden gebeten, ein Konto einzurichten bzw. eine Kontoverbindung mitzuteilen. Alle Leistungsberechtigten, die bis KW 37 keine Bankverbindung angegeben hätten, würden mit Rechtsfolgebelehrung zu einer Leistungsberatung in das Jobcenter eingeladen.
Infos zum Basiskonto und Beschwerdemöglichkeiten gibt es bei der BaFin:
www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html