BSG: Verrechnung mit Sozialleistungen nach Restschuldbefreiung unzulässig
08. Sep. 2025 | Gerichtsentscheidungen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat, wie bereits mitgeteilt, die in der Praxis hoch umstrittene Frage geklärt, ob ein Sozialleistungsträger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen darf.
Antwort: Er darf es nicht. Die Entscheidungsgründe liegen nun vor. Siehe dazu die Ausführungen von Nathalie Brede in der BAG-SB Informationen, Heft 2/2025, S. 94 ff. sowie die Anmerkung von Rein, ZVI-Heft 1/2025, S. 1 f., hier auch zu möglichen Diskrepanzen zur BGH-Rechtsprechung, die aber, wie Rein festhält, im Bereich des Sozialleistungsrechts nach der BSG-Entscheidung keine Rolle spielen.
BSG, Urteil vom 03.12.2024 – B 2 U 11/22 R (Volltext)