BGH: Zur Insolvenzanfechtung der Zahlungen an einen Sozialversicherungsträger
08. Sep. 2025 | Gerichtsentscheidungen
Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem „freundlichen“ Tonfall abgefasst ist. (Leitsatz des BGH)
BGH, Urteil vom 22.05.2025 – IX ZR 80/24 Auszüge aus der Entscheidung bei:
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