Erlass des MKJFGFI vom 18.06.2025 zur Verteilung der Fördermittel in NRW
01. Juli 2025 | Für die Praxis
Die Anträge auf Fördermittel für die Verbraucherinsolvenzberatung in NRW können im Zeitraum vom 01.07. bis zum 31.08. für das folgende Förderjahr ausschließlich über das digitale Antragsverfahren des Fachverfahrens „familien.web“ (https://www.familien.web.nrw.de/) gestellt werden. Sämtliche Förderbestimmungen sind auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht. Aktuelle Informationen zu den Bestimmungen regelt der Erlass vom 18.06.2025. Erlass vom 18.06.2025 (PDF-Download)
https://www.mkjfgfi.nrw/verbraucherinsolvenz-beratung