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Unterhalt im Wechselmodell: Neue Herausforderungen für Familien


22. Juni 2026 |

Der Bundesgerichtshof stärkt das paritätische Wechselmodell – mit weitreichenden Folgen: Betreuen Eltern ihr Kind zu gleichen Teilen, sind beide grundsätzlich zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet und können zugleich Unterhaltsansprüche geltend machen. Wie Einkommen, Teilzeitarbeit und Mehrbelastungen berücksichtigt werden, entscheidet sich jedoch im Einzelfall – und birgt neue finanzielle Unsicherheiten. Für die Schuldnerberatung gewinnt damit die individuelle Einkommens-und Belastungsprüfung weiter an Bedeutung.

BGH (Bundesgerichtshof.de – XII ZB 227/25 )