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Wohnkostenlücke im SGB II 2024: Hohes Überschuldungsrisiko für Betroffene auch in NRW


08. Sep. 2025 |

Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II für Unterkunft und Heizung hat sich im Jahr 2024 insgesamt auf rund 494 Millionen Euro belaufen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Wohnkostenlücke 2024 zeigt: Für viele Haushalte reichen die anerkannten Unterkunftskosten nicht, um die tatsächliche Miete zu decken. Deutschlandweit waren rund 334.000 Bedarfsgemeinschaften betroffen – also 12,6 % aller mit Wohnkosten erfassten. Für diese lag die Lücke im Schnitt bei 116 € im Monat, was einem Anteil von 16,8 % ihrer realen Wohnkosten entspricht.
In NRW sind relativ viele Haushalte betroffen: Dort mussten 89.800 Bedarfsgemeinschaften monatlich durchschnittlich 103 € aus eigener Tasche zuzahlen. Bezogen auf ihre tatsächlichen Wohnkosten bedeutet das eine Unterdeckung von 15,7 %. Besonders hoch ist die Lücke u.a. in Düsseldorf (rd. 151 €), Mühlheim (148 €), Bochum und Gütersloh (140 €), Hamm und Märkischer Kreis (138 €).
Bundesweit besonders betroffen sind Familien. Haushalte mit Kindern tragen im Schnitt 142 € Lücke, bei Familien mit Kindern unter 6 Jahren steigt dieser Wert auf 146 €. Alleinerziehende sind ebenfalls überdurchschnittlich belastet – sie müssen monatlich im Mittel 131 € zusätzlich aufbringen. Selbst Einpersonenhaushalte trifft es spürbar: Hier liegt die Lücke bei durchschnittlich 97 €.
Fazit: Die Wohnkostenlücke ist keine Randerscheinung, sondern eine erhebliche und dauerhafte Zusatzbelastung für sehr viele Menschen – besonders, aber nicht nur in teuren Ballungsräumen und bei Familien. (Dieser Beitrag ist mit Unterstützung von ChatGPT erstellt.)
Antwort der Bundesregierung vom 31.07.2025 – Drs. 21/1005
Weiterführende Informationen: Thome Newsletter 25/2025 vom 10.08.2025