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Rundfunkbeitrag: Keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr


08. Sep. 2025 |

Ab Juni 2025 werden Beitragszahler*innen, die ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per SEPA-Lastschrift zahlen, nicht mehr regelmäßig per Post an die Fälligkeit erinnert. Stattdessen erhalten sie einmalig im Jahr eine so genannte Einmalzahlungsaufforderung, in der sämtliche Zahlungstermine des laufenden Kalenderjahres aufgeführt sind, die jährlich wiederkehren. Danach liegt es in der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden, diese Termine zu beachten und rechtzeitig zu überweisen, da keine weiteren schriftlichen Erinnerungen mehr erfolgen. Der Beitragsservice begründet diese Maßnahme mit Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen (insbesondere Druck- und Porto) sowie Nachhaltigkeitsaspekten. Zur Vermeidung von Fehlzahlungen wird dringend empfohlen, auf das SEPA-Lastschriftverfahren umzusteigen oder alternativ einen Dauerauftrag zu verwenden sowie das Einmal-Aufforderungsschreiben sorgfältig aufzubewahren.
Pressemitteilung ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice;
Bevorstehende Änderung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages | Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern