Der epd sozial berichtet „eine hochschwangere Frau darf nicht ohne Weiteres aus ihrer Wohnung geworfen und in einer Container-Notunterkunft untergebracht werden. Bestimmt ein Amtsgericht die Zwangsräumung der Wohnung, ist das nur möglich, wenn das Grundrecht der Mieterin auf körperliche Unversehrtheit gewahrt bleibt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 5. Juni veröffentlichten Beschluss. Zudem müsse die Versorgung des noch ungeborenen Kindes in der Notunterkunft gewährleistet sein.“ Az.: 2 BvQ 32/25
epd sozial || 23/2025 || 18 || Zwangsräumung einer Hochschwangeren gestoppt