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Pfändungsschutzkonto zu Unrecht verweigert – VZ NRW geht erfolgreich gegen Sparkasse vor


31. Juli 2025 |

Ein Verbraucher wandte sich an die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, weil die Kreissparkasse Köln (KSK) sich weigerte, sein bestehendes Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Bank begründete dies damit, dass das Konto noch im „Minus“ sei, also einen negativen Saldo aufwies. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat gegen die Sparkasse vor dem Oberlandesgericht Köln eine Unterlassungserklärung erwirkt. Denn die rechtliche Lage ist eindeutig, darauf weist die VZ NRW in Ihrer Pressemitteilung hin. Verbraucher*innen könnten jederzeit von ihrem Kreditinstitut verlangen, dass ein Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, auch dann, wenn ein Konto im Minus ist.
Pressemitteilung der VZ NRW vom 14.07.2025