BGH: Voraussetzung für ein massefreies Girokonto nach Freigabe der Selbständigkeit
Aus der Entscheidung: „Schließt der Schuldner, dessen selbständige Tätigkeit der Insolvenzverwalter freigegeben hat, nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung einen neuen Girovertrag ab, so kommt eine Behandlung der Ansprüche aus dem Girovertrag als insolvenzfreies Vermögen des Schuldners dann in Betracht, wenn dieser der Bank mitgeteilt hat, dass es sich um ein Geschäftskonto für seine selbständige Tätigkeit handelt, oder sich eine solche Bestimmung aus den für beide Vertragsteile erkennbaren Umständen des Vertragsschlusses ergibt (BGH, Urteil vom 21. Februar 2019, aaO Rn. 12, 15). Ist dies der Fall, stehen weder die Führung eines solchen Kontos durch die Bank als Privatkonto des Schuldners noch die ausdrückliche Bezeichnung als Privatgirokonto einer Zuordnung zur freigegebenen selbständigen Tätigkeit entgegen.“
Siehe dazu Inso-Newsletter Rechtsanwalt Henning Sommer 25.
BGH, Beschluss vom 26.6.2025 – IX 74/24