Neue P-Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2025
01. Juli 2025 | Für die Praxis
Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert.
Die Dokumente stehen auf der Seite der AG SBV zum Download bereit.
https://www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025/