Die Anträge auf Fördermittel für die Verbraucherinsolvenzberatung in NRW können im Zeitraum vom 01.07. bis zum 31.08. für das folgende Förderjahr ausschließlich über das digitale Antragsverfahren des Fachverfahrens „familien.web“ (https://www.familien.web.nrw.de/) gestellt werden. Sämtliche Förderbestimmungen sind auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht. Aktuelle Informationen zu den Bestimmungen regelt der Erlass vom 18.06.2025. Erlass vom 18.06.2025 (PDF-Download) https://www.mkjfgfi.nrw/verbraucherinsolvenz-beratung