Das Bundesministerium der Justiz hebt turnusgemäß mit Wirkung zum 1. Juli 2025 die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO an. Der monatliche Grundfreibetrag für unpfändbares Einkommen steigt von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro. Auch die wöchentlichen und täglichen Freibeträge sowie die Zusatzfreibeträge für unterhaltspflichtige Personen werden entsprechend erhöht. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Juli 2025 und sind in den als Anhang veröffentlichten Tabellen detailliert aufgeführt. Ziel der Anpassung ist es, den Schuldnerschutz an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Bekanntmachung erfolgte durch den Bundesminister der Justiz.
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025