Härtefallfonds bei drohenden Energiesperren in NRW: Beispiel aus Münster
Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut finden sich in vielen Städten und Kreisen in NRW. Flankiert werden diese Initiativen mancherorts auch durch finanzielle Hilfen, die über einen Härtefallfonds beantragt werden können. Die Fonds werden gespeist unter anderem aus Zuwendungen des örtlichen Grundversorgers, Spenden und aus Mitteln des „Stärkungspakt NRW“.
Der Sozialenergiefonds Münster (SEFM)
Unterstützungen aus dem Fonds können sich auf Heizkostenforderungen und Kosten für Haushaltsenergie beziehen. Um Hilfen aus dem SEFM erhalten zu können muss bei Antragstellung eine Zahlungsaufforderung von einem Energiekostenversorger oder Vermieter vorliegen, die den Zeitraum ab dem 24.02.2022 betreffen. Die Hilfe ist nachrangig u.a. gegenüber Wohngeld, SGB II, XII und AsylbLG. Hilfen können private Haushalte erhalten, deren Einnahmen bestimmte Grenzen nicht übersteigen (z. B.: 1.800 EUR für eine Person, 2.400 EUR für zwei, 4.100 für vier Personen). Sofort verfügbares Vermögen von über 1.000 EUR schließt die Hilfe aus. Es werden 80% der Kosten, höchstens 2.000 EUR übernommen, in Härtefallen auch höhere Beträge. Anträge können über das Jobcenter, das Sozialamt sowie insbesondere über Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege und der Verbraucherzentrale gestellt werden, die sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen haben. Der Caritasverband koordiniert die Hilfen.
Maßnahmeplan zur Verhinderung von Energiearmut, Ratsbeschluss vom 26.10.2022 (TOP 42.2)
Pressemitteilung der Stadt Münster vom 17.03.2023; #teammünster