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Berliner Mietendeckel verfassungswidrig – Bundesländern fehlt Gesetzgebungskompetenz


27. Apr. 2021 |

Das Bundesverfassungsgericht hat den „Berliner Mietendeckel“ am 25.03.2021 für nichtig erklärt. Regelungen des sozialen Mietrechts seien Teil des bürgerlichen Rechts und könnten daher nur durch den Bund geregelt werden (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Die Entscheidung eröffnet die Diskussion um eine mögliche bundesweite Regelung durch den nächsten Bundestag. tagesschau.de (u.v.a.m.)