Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett die 2. Änderungsverordnung beschlossen. „Für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, wird (…) die Pflicht eingeführt, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche, einen Test anzubieten“ (Entwurfsbegründung). Die Änderungsverordnung tritt voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche 2021 in Kraft (wohl bereits am 20.04.2021).
Mitteilung des BMAS (Stand: 16.04.2021); aktuelle Fassung: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung