Corona-Hilfen des Landes NRW für Tafeln und andere Lebensmittelverteiler
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW (MAGS) weitet das Corona-Notfallpaket des Landes Nordrhein-Westfalen auf kleinere Initiativen aus, die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen, aber nicht im Landesverband der Tafeln zusammengeschlossen sind. Für die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch Corona entstanden sind, stehen aus dem Notfallpaket rund 260.000 Euro zur Verfügung. Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung können mit den Mitteln z. B. Plexiglastrennwände, Masken, Desinfektionsmittel und Verpackungsmaterial für Lebensmittel finanzieren oder die Kosten für den zusätzlichen Organisationsaufwand abdecken. Pro Einrichtung können bis zu 5.000 Euro beantragt werden.