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Ausweitung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Rente („Mütterrente“)


21. Jan. 2019 |

Zum 01.01.2019 werden Eltern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, bei der Rentenversicherung ein halbes Jahr zusätzlich angerechnet. Bisher wurden zwei Jahre als Kindererziehungszeit berücksichtigt, nun sind es 2,5 Jahre. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt bei Personen, die ab dem 01.01.2019 in Rente gehen sofort. Bei bereits berenteten Personen erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 01.01.2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Darüber informiert die Rentenversicherung in einem gesonderten Bescheid. Für Versicherte, die noch keine Rente beziehen, aber vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erfolgt die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten ebenfalls automatisch.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/rente/74612/muetterrente_rente_kinder_anspruch

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