Was ändert sich in 2019? Regelbedarfe SGB II/XII, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld
21. Jan. 2019 | Für die Praxis
Die Regelsätze im SGB II und XII steigen ab Januar in den Regelbedarfsstufen um bis zu sieben Euro. Alleinstehende erhalten nun 424 €, der Partner*innen-Bedarf beträgt 382 €.
Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab Januar um fünf bis sieben Euro und beträgt dann in den drei Altersstufen 160 €, 212 € und 282 €. Das Kindergeld wird erst ab Juli um 10 € je Kind erhöht.
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