Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages mit zahlreichen Änderungen im Verbraucherkreditrecht hat am 8. Mai 2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz setzt Vorgaben aus Brüssel zur Verbraucherkreditrichtlinie um und soll Verbraucher/-innen beim Abschluss von Kreditverträgen besser schützen.
Schutz bei Kleinkrediten und zinslosen Darlehen
Die Verbraucherschutzvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch gelten künftig auch für Kleinkredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten, aber auch zins- und gebühren freie Kredite. Somit unterliegen auch die sogenannten ‚Kauf jetzt, bezahl später-Modelle‘ diesem Recht. Dies soll nach Angaben der Bundesregierung Risiken minimieren und Verbraucher/-innen vor der Schuldenfalle bewahren. Nicht betroffen sind hingegen der Kauf auf Rechnung sowie das Bezahlen mit Debitkarten.
Keine Unterschrift mehr nötig
Für die Aufnahme eines Kredites bedarf es künftig keiner Unterschrift mehr, was sich besonders auf Online-Verträge auswirkt. So soll dem digitalen Wandel und den damit einhergehenden Gepflogenheiten beim Vertragsabschluss Rechnung getragen und der Zugang zu Finanzierungen erleichtert werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Weitere Regelungen
Das Gesetz sieht auch vor, vorvertragliche Informationspflichten zu erweitern. Darüber hinaus werden die von der Rechtsprechung definierten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen gesetzlich festgeschrieben. Die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Informationen wird auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Dies sorge für mehr Rechtssicherheit. Für einen besseren Schutz vor Überschuldung sind zudem strengere Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung vorgesehen. So dürfen Kredite nur vergeben werden, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Das Gesetz gilt überwiegend ab dem 20. November 2026. Quellen und weitere Infos:
Bundesrat – Bundesrat KOMPAKT – 1065. Sitzung
Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt | Bundesregierung; DATEV Wissensplattform