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Bürgergeld: Jobcenter Inkasso verfolgt Minderjährige


12. Sep. 2024 |

Jobcenter legen die Höhe der Bürgergeldzahlungen in der Regel für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Voraus fest. In dieser Zeit können sich die Lebensumstände der Empfänger und damit die tatsächliche Höhe des Anspruchs auf Bürgergeld erheblich ändern. Diese Veränderungen führen dazu, dass die ursprünglich festgesetzten Bürgergeldbeträge nachträglich angepasst werden müssen und es zu Rückzahlungsforderungen kommt. Besonders problematisch wird es, wenn Rückforderungen bei Familien anfallen, da diese nicht zentral an eine Person gestellt, sondern auf die einzelnen Familienmitglieder aufgeteilt werden. Das hat zur Folge, dass auch minderjährige Kinder als Schuldner*innen geführt werden. Bis Ende 2022 hat die zentrale Inkassostelle der Jobcenter die Schulden der Kinder in regelmäßigen Abständen bei den Eltern eingefordert und sich erst direkt an die Kinder gewandt, wenn diese volljährig wurden. Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 eine Regelung eingeführt, nach der volljährig gewordene Kinder nur dann an die Jobcenter bezahlen müssen, wenn ihr Vermögen „bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000 Euro übersteigt“. Da die 15.000 Euro Regelung nur für Volljährige gilt, werden minderjährige Kinder nach wie vor vollumfänglich zur Rückzahlung aufgefordert und durch einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung kontaktiert. Diese Praxis stellt eine immense psychische Belastung für die betroffenen Kinder und ihre Eltern aber auch für die Gerichtsvollzieher dar.

Bürgergeld: Jobcenter Inkasso verfolgt Minderjährige (gegen-hartz.de); Inkasso-Stellen bedrängen Minderjährige: Dringender Handlungsbedarf für die Ampel (fr.de);
Bundesagentur für Arbeit Inkasso-Service: Leistungen zurückzahlen – Was gilt für Minderjährige?