Im Jahr 2025 konnten rund 587 000 Personen und somit nur ca. 10 % der etwa 5,7 Millionen über schuldeten Personen in Deutschland die Unterstützung einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. In Nordrhein-Westfalen lag dieser Anteil lediglich bei weniger als 8 % der Überschuldeten, hier wurden von den etwa 1,5 Millionen Überschuldeten rund 110 800 Personen beraten. Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik, verknüpft mit Daten aus dem SchuldnerAtlas von Creditreform, verdeutlichen die aktuell begrenzten Kapazitäten der vorhandenen Hilfsangebote. Darüber hinaus helfen sie, kombiniert mit weiteren sozioökonomischen Daten, Erkenntnisse zu den Beratungsbedarfen zu gewinnen, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass die Daten höchstens repräsentativ sind für die in den Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen, nicht aber für alle Überschuldeten (vgl. Destatis, Qualitätsbericht; Abschlussbericht Evaluation der Überschuldungsstatistik). Schließlich bietet die Statistik Anregung zur Reflexion der örtlich unterschiedlichen Beratungsangebote.
Gesundheitliche Probleme als Hauptauslöser einer Überschuldung
Kritische Lebensereignisse und Einkommensarmut stellen bei etwa zwei Dritteln der beratenen Personen die Hauptauslöser für Überschuldung dar. Erkrankungen, Suchtprobleme oder Unfälle sind mit 17,3 % in NRW ähnlich häufig wie im Bundesdurchschnitt (18,2 %) die häufigsten Auslöser, gefolgt von Arbeitslosigkeit mit 16,5 % (bundesweit 16,8 %). Trennung, Scheidung oder Tod des Partners machen 10,9 % aus (11,1 %), längerfristiges Niedrigeinkommen 9,8 % (10,0 %) und gescheiterte Selbständigkeit 8,7 % (8,2 %). Eine „unwirtschaftliche Haushaltsführung“ wird für 12,2 % der Ratsuchenden angegeben (bundesweit 11,7 %; zur Kritik an diesem Merkmal siehe fbsb-nrw.de). Die Auslöser weichen somit nur geringfügig vom gesamtdeutschen Durchschnitt ab. Größere Unterschiede zeigen sich hingegen hinsichtlich der aktuellen Lebenssituation der Ratsuchenden.
Sozioökonomische Merkmale der Ratsuchenden
So ist Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen mit 44,6 % der Ratsuchenden um 5,0 Prozentpunkte höher als im Bundesdurchschnitt vertreten. Dies kann in der höheren Arbeitslosenquote in NRW begründet sein oder an den zum Teil beschränkten Zugängen zur Beratung liegen. Auch der Anteil der Personen ohne berufliche Qualifikation liegt mit 51,5 % der Klient*innen in NRW um 6,2 Punkte deutlich über dem bundesweiten Wert. Gut ein Drittel der Ratsuchenden in NRW, 35 %, waren erwerbstätig (bundesweit 38,5 %), weitere 2,7 % befanden sich in einer Ausbildung (2,3 %). Etwa 45 % der im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen beratenen Personen lebten in einem Einpersonenhaushalt, deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt (rund 52 %). Bei 22,5 % dieser Personen waren gesundheitliche Probleme die wesentlichen Auslöser für die Überschuldung (bundesweit 24 %). Alleinerziehende machten in NRW einen Anteil von 15,8 % der Ratsuchenden aus (bundesweit 15,5%), das sind in NRW rund 17 500 Personen, davon gut vier Fünftel alleinerziehende Frauen. Ähnlich wie im Bundesdurchschnitt lebte nach den zu Beginn der Beratung erfassten Daten in NRW vermutlich wesentlich mehr als die Hälfte aller Ratsuchenden in Haushalten mit einem Gesamteinkommen unterhalb der bundesweiten Armutsgefährdungsschwelle (eigene Schätzung; zur Armutsdefinition vgl. Destatis, IT NRW). Die durch Armut verursachte permanente Gefahr erneuter Überschuldung könnte daher in vielen Fällen besondere Ressourcen der sozialen Schuldnerberatung erfordern.
Schuldenhöhe und Gläubiger
Die Höhe der Schulden sowie die Art der Gläubiger weisen in NRW eine ähnliche Ausprägung und Verteilung auf wie im gesamten Bundesgebiet. Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen belief sich im Jahr 2025 auf 34 555 Euro (bundesweit 34 650 Euro). Schulden bei staatlichen oder öffentlichen Institutionen, wie Finanzämtern, gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcentern hatten knapp 60 % der beratenen Personen in NRW (bundesweit rund 64 %). Verbindlichkeiten gegenüber Telekommunikationsunter nehmen machten sowohl hier wie bundesweit einen Anteil von etwa 47 % aus, Ratenkredite bei Banken rund 32 % (37 %) und Forderungen im Online- und Versandhandel rund 27 % (29 %). Da mit der zunehmenden Anzahl von Gläubigern die Komplexität der Fallbearbeitung sowie der dafür erforderliche zeitliche Aufwand steigen, ist es von Bedeutung, dass in NRW, ebenso wie bundesweit, ein Fünftel der Ratsuchenden 20 oder mehr Gläubiger hatte und gut ein Viertel zwischen 10 und 19.
Miet- und Energieschulden
Hinsichtlich der Existenzsicherung ist abschließend hervorzuheben, dass etwa 27 % der Ratsuchenden in NRW, ebenso wie bundesweit, Schulden bei Energieunternehmen hatten und bei etwa 18% (bundesweit 19 %) Mietschulden bestanden. Die Energieschulden betrugen im Durchschnitt bei den hiermit belasteten Personen in NRW 2 165 Euro (bundesweit 2 097 Euro), die Mietforderungen lagen durch schnittlich bei 4 981 Euro (bundesweit 4 991 Euro). Die Belastung durch Wohnkosten dürfte für viele Ratsuchende außerordentlich hoch sein. So wies Destatis für das Jahr 2021 darauf hin, dass die Wohnkosten überschuldeter Ratsuchender im Durchschnitt 520 Euro betrugen und etwa 38 % des Haushaltsnettoeinkommens ausmachten. Im Jahr 2025 lagen diese Wohnkosten bundesweit um ein Fünftel höher, bei durchschnittlich 621 Euro, in NRW sogar bei 642 Euro.
Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, Statistik zur Überschuldung privater Personen
(teilweise eigene Berechnungen); siehe auch Destatis, Pressemitteilung vom 15.07.2026