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Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein


28. Sep. 2026 |

Fahren ohne Ticket endet nicht selten im Gefängnis
Wer in Deutschland wiederholt beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe wegen des „Erschleichens von Leistungen“ rechnen. Kann diese nicht gezahlt werden, folgt eine Ersatzfreiheitsstrafe. Jährlich müssen in Deutschland etwa 7.000 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen des Fahrens ohne Fahrschein absitzen. Betroffen sind in den meisten Fällen armutsbetroffene Menschen in prekären Lebenssituationen wie etwa wohnungslose oder drogengebrauchende Menschen und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Eine Inhaftierung führt in den meisten Fällen zu einer Verschlimmerung ihrer Situation.
Die Initiative Freiheitsfonds setzt sich seit 2021 für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ein und hat seitdem mit Hilfe von Spendengeldern mehr als 1288 Menschen aus dem Gefängnis freigekauft, die wegen Fahren ohne Ticket hinter Gittern waren. Die Diakonie machte im Rahmen des Freedom Day der Initiative Freiheitfonds im Juni 2026 erneut ihre Position klar: Armut darf nicht zu einer Inhaftierung führen.

Was für eine Entkriminalisierung spricht
Eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket kann aus juristischer, sozialwissenschaftlicher und kriminologischer Sicht begründet werden. Zum einen entstehen jedes Jahr Kosten von etwa 200 Millionen Euro durch die Ersatzfreiheitsstrafen, wovon etwa 100 Millionen Euro jährlich eingespart werden könnte, würde eine Entkriminalisierung durchgesetzt. Das Fahren ohne Fahrschein würde auch im Falle einer Entkriminalisierung entgegen den Gegenstimmen nicht folgenlos bleiben. Das erhöhte Beförderungsentgelt und eventuell entstehende Mahngebühren würden trotzdem anfallen und könnten dementsprechend von den Verkehrsunternehmen verfolgt werden. Studien zeigen außerdem, dass in Städten, in denen das Fahren ohne Ticket nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, weder weniger Tickets gekauft noch häufiger Fahrten ohne Fahrschein unternommen werden.

Hilfen für Betroffene
Die strafrechtliche Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein ist unverhältnismäßig. Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein widersprechen dem Ziel, Menschen zu stabilisieren und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Statt Strafen braucht es daher bundesweite Regelungen für tatsächlich leistbare Mobilität sowie Beratung und Unterstützung für armutsbetroffene Menschen.

Quellen: https://www.facebook.com/Diakonie.Rheinland.Westfalen.Lippe/videos/2026-06-12-fahren-ohne-ticketmp4/5358079491084480/; https://www.diakonie-rwl.de/interviews/schwarzfahren-entkriminalisieren; https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/juni/fahren-ohne-fahrschein-entkriminalisieren; https://www.freiheitsfonds.de/