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Bundesrat stoppt SchuBerDG: Wichtiger Impuls ohne Wirkung für die Praxis


22. Juni 2026 |

Das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) sollte den Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten bundesweit verbindlicher regeln. Anlass ist die Umsetzung der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225, die für Menschen mit bestehenden oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten einen Zugang zu unabhängiger Beratung vorsieht. Der Gesetzentwurf sah insbesondere vor, dass die Länder ein flächendeckendes Angebot sicherstellen und Schuldnerberatung in der Regel kostenfrei zugänglich ist. Zudem sollten unabhängige, nicht‑kommerzielle Beratungsstrukturen gestärkt werden. Für die Praxis entscheidend ist jedoch: Das Gesetz ist vorerst gestoppt. Zwar hatte der Bundestag das SchuBerDG im November 2025 verabschiedet, der Bundesrat verweigerte am 8. Mai 2026 die Zustimmung. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen; das Verfahren ist damit politisch weiter offen. Fachlich ist damit zwar ein wichtiges Signal gesetzt: Schuldnerberatung gehört als unabhängiges und niedrigschwelliges Unterstützungsangebot in eine verlässliche gesetzliche Struktur. Für die Praxis bleibt der zentrale Mangel jedoch bestehen: Ohne gesicherte Refinanzierung entsteht kein belastbarer Ausbau der Angebotslandschaft. Der aktuelle Verfahrensstand zeigt, dass ein Rechtsanspruch auf Zugang politisch nur dann tragfähig ist, wenn Finanzierung, Zuständigkeiten und Qualitätsanforderungen zugleich verbindlich geregelt werden.

Bundesrat stoppt Schuldnerberatungsdienstegesetz vorerst, Gesetz zur Schuldnerberatung: Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an