Stellungnahme der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung. Ausdrücklich weist die AG SBV darauf hin, dass der Entwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz die Ausgestaltung der Schuldnerberatungsdienste unzureichend definiert und verweist auf ihre zu diesem Entwurf eingereichte Stellungnahme.
Siehe im Übrigen auch die Stellungnahmen des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (vzbv) und des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff). Sämtliche Stellungnahmen sind auf der Seite des BMJV veröffentlicht. AG SBV; Stellungnahme der AG SBV (PDF)