Zum Hauptinhalt springen

Landesregierung bekräftigt Recht auf politische Teilhabe gemeinnütziger Organisationen


31. Juli 2025 |

Die Landesregierung erklärt, dass es kein generelles Gebot politischer Neutralität für zivilgesellschaftliche, staatlich geförderte Organisationen gibt – solange deren Aktivitäten im Rahmen ihrer gemeinnützigen und satzungsgemäßen Zwecke erfolgen. Gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch äußern, sich an Demonstrationen beteiligen und sich aktiv in gesellschaftliche Debatten einbringen, sofern sie nicht parteipolitisch agieren. In Beantwortung einer Anfrage der Landtagsfraktion der AFD hebt die Landesregierung insbesondere weiter hervor: „Zivilgesellschaftliches Engagement im Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, für ein friedliches, vielfältiges und respektvolles Zusammenleben, das auch menschen- und demokratiefeindliche Phänomene benennt und Extremismus sowie Radikalisierung entgegentritt, ist damit ein integraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der die Landesregierung uneingeschränkt verpflichtet ist.
Drucksache 18-14721