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Besserer Kündigungsschutz für Genossenschaftswohnungen geplant


31. Juli 2025 |

Die Bundesregierung will den Schwellenwert für die Insolvenzfestigkeit von Geschäftsguthaben bei Wohnungsgenossenschaften in § 67c GenG anheben, „damit ein Insolvenzschuldner, der in einer Genossenschaftswohnung wohnt, möglichst nicht durch Kündigung der Mitgliedschaft seine Wohnung verliert“. Der Höchstbetrag von derzeit 2.000 Euro sei mittlerweile nicht mehr ausreichend und soll unter „Berücksichtigung der aktuellen vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Verfügung gestellten Zahlen“ auf 3.000 Euro heraufgesetzt werden. Dieser Betrag allerdings dürfte, wie ein Beitrag von Matthias Wolgast in der ZVI, Heft 7/2025 zeigt, bei weitem nicht ausreichen, den Kündigungsschutz angemessen zu verbessern. Eine Folge sei laut Wolgast, dass die Sozialbehörden zur Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit nach § 36 SGB XII bzw.
§ 22 SGB II den Betrag im Wert der nichtgeschützten Geschäftsanteile an den Insolvenzverwalter zahlen müssten. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform; Wolgast, M., Verwertung auf Staatskosten? Zu den Wertgrenzen des § 67c GenG, in: ZVI, Heft 7/2025, S. 255 ff.