Der Bundesrat hat am 11.07.2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländer*innen in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
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