Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 9,4 % höher als 2019
Die Zahl der gemeldeten Verfahren von beantragten Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmende, Personen in Rente oder Erwerbslose) stieg in NRW gegenüber dem Jahr 2023 (damals: 17 186 Verfahren) um 0,6 % auf 17 285 Verfahren. Im Vergleich zu 2019 lag die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 9,4 % höher (damals: 15 797). Insgesamt haben die Amtsgerichte in NRW 28 334 beantragte Insolvenzverfahren im Jahr 2024 gemeldet, das entspricht einem Plus von 6,0 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 26 737 Verfahren) und einem Anstieg von 12,4 % gegenüber 2019 (damals: 25 198 Verfahren). Pressemitteilung IT.NRW vom 13.03.2025
Anmerkung: Die Gesamtzahl der Verbraucherinsolvenzen in NRW beträgt im Jahr 2024 unter Hinzuzählung der Verfahren ehemals selbstständig Tätiger mit vereinfachtem Verfahren 19 541 (17 285 plus 2 256 vereinfachte Verfahren eh. Selbstständiger). Für die Bemessung der Zahl aller Restschuldbefreiungsverfahren wären die Regelinsolvenzverfahren der ehemaligen Selbstständigen (2 291) sowie der aktiven Kleinselbstständigen hinzuzuziehen. Quelle: IT.NRW, 2025; eigene Berechnung. Zu den Zahlen in Deutschland siehe unter „Allgemeines“.