Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird die kostenlose Schuldnerberatung erwähnt: „Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt.” (Zeilen 1291 f.). Damit wird eine langjährige Forderung der AG SBV und der BAG SB nach einem Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle Menschen aufgegriffen.
Die Vereinbarung ist auch vor dem Hintergrund der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie zu sehen. Hiernach sind die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, unabhängige Schuldnerberatungsstellen einzurichten, um Verbraucher*innen bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.
https://www.koalitionsvertrag2025.de/