Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur Schuldnerberatung
Im Koalitionsvertrag haben die CDU und die Grünen sich vorgenommen das Verbraucherschutzland Nummer eins zu werden. „Das Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung werden wir ausbauen und den Kreis der Zugangsberechtigten erweitern.“ Und weiter: „Die Schuldner und Insolvenzberatung werden wir weiter stärken.“ Sowie: „Zusätzlich werden wir die Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung zeitnah organisieren.“
Zum Zusammenlegungsprozess erklärt die Landesregierung nun auf Anfrage der SPD-Fraktion, dass „mit Blick auf die bis November 2025 durch den Bund in nationales Recht umzusetzende EU- Verbraucherkreditrichtlinie und die in diesem Zusammenhang vielfältigen offenen Fragen zur Arbeitsweise und Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zunächst die weiteren Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten“ seien. Antwort der Landesregierung (18/13201)
Anmerkung: Mit dem Pausieren des Zusammenlegungsprozesses scheint auch der Ausbau und die Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung zu ruhen. Zwar wurde der Personalkostenzuschuss für eine Vollzeitstelle Verbraucherinsolvenzberatung ab dem 1. Januar 2024 um 3.000 EUR auf 59.000 EUR erhöht, was aber nach wie vor bei Weitem nicht kostendeckend ist. Die Fördersumme des Landes verbleibt zudem seit 2022 bei rd. 9,9 Mio. EUR jährlich (die Erhöhung der Mittel um rd. 3,7 Mio. zum Haushaltsjahr 2022 EUR hatte die Vorgängerregierung beschlossen). Weil der Beratungsbedarf wächst, weil die Anforderungen und Belastungen für die Fachkräfte in den Beratungsstellen zunehmen und weil all dies den Mangel an Fachkräften verschärft, bedarf es besserer, verlässlicherer Finanzierungsstrukturen. Die Erwartungen an die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie sind entsprechend hoch.