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Energiesparschutz: Moratoriumsregelungen seit 01.05.2025 außer Kraft


27. Mai 2025 |

Die Regelung zum Zahlungsmoratorium im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen bei Strom- und Gaslieferverträgen der Grundversorgung – jeweils § 19 Absatz 5 Satz 9 StromGVV und GasGVV ist ausgelaufen. Eine ursprünglich geplante Verlängerung ihrer Geltung konnte die vorige Bundesregierung nicht mehr umsetzen (siehe fbsb-nrw.de). Zwar findet sich der Wortlaut der Regelung nach wie vor in den öffentlichen Verordnungstexten. Ihre Geltung war aber nach § 23 Satz 2 der Strom/GasGVV nur bis zum 30.04.2025 befristet. Die für die Existenzsicherung und Schuldenregulierung essentiellen Bestimmungen sahen vor, dass Schuldner*innen in dem Zeitraum, den die Abwendungsvereinbarung umfasst, von dem Grundversorger eine Aussetzung der Verpflichtungen hinsichtlich der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von bis zu drei Monatsraten verlangen konnten. Eventuell ist es möglich, in der örtlichen Praxis diese Moratoriumsregelungen im gegenseitigen Einvernehmen weiter anzuwenden oder aber entsprechende Verfahren besonders zu vereinbaren. Weitere Infos unter: https://fbsb-nrw.de/?s=Moratorium