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Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten


27. Feb. 2025 |

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet. Ab dem 1. Juni 2025 greift das neue Gesetz: Dann gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Quelle und weitere Infos: PM Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend