Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung Gewaltbetroffener
Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder erhalten einen Anspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung. Der niedrigschwellige und kostenfreie Zugang von Gewaltbetroffenen zu Hilfeeinrichtungen wird durch die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs sichergestellt. Die Länder werden verpflichtet, eine Bestands- und Bedarfsanalyse vorzunehmen und ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen aufzubauen und vorzuhalten. Auch Prävention, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung sind verpflichtende Teile des neuen Schutzsystems.
Dies regelt das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG). Nachdem der Bundestag am 31.01.2025 den Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Die Linke verabschiedet hatte, hat am 14.02.2025 der Bundesrat zugestimmt.
Erstmals beteiligt sich der Bund an den Kosten der Länder. Die Länder bemängeln allerdings, dass die
Finanzierung in der Höhe unzureichend und bis 2036 befristet sei. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ist auf Initiative des Bundesrats um zwei Jahre auf den 1. Januar 2032 hin verschoben.
Bundesrat Kompakt; Pressemitteilung Frauenhauskoordinierung e.V. vom 14.02.2025