Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) treibt eine „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“ voran, die die in § 17 des Zahlungskontengesetzes genannten Kriterien in der in § 18 vorgeschriebenen Art und Weise für den Verbraucher entgeltfrei vergleicht. Zwar gibt es jetzt schon Vergleichsportale, doch werden dort nicht alle Banken mit dem Preis für all ihre Dienstleistungen erfasst. Die Bafin wird die Vergleichswebsite für Zahlungskonten voraussichtlich ab Herbst selbst betreiben und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Vergleichswebsite könne aber nur einen ersten Überblick über die anfallenden Kosten bieten, da nicht alle Dienstleistungen unmittelbar vergleichbar sind.
Die zugrundeliegende Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV) wurde am 1.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet, (www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/68/VO.html) und hat die §§ 16ff Zahlungskontengesetz als Hintergrund.
Quellen und weitere Infos: LAG Schuldnerberatung Hamburg e. V.; BaFin, Handelsblatt