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Änderungen 2022: Für die Schuldnerberatung bedeutende neue Gesetze und Regelungen


20. Jan. 2025 |

Übersichten über Neuregelungen und Änderungen zum Jahresbeginn:
www.bmas.de
www.erwerblos.de
www.tacheles-sozialhilfe.de

Regelsätze ALG II/SGB XII/Schulbedarf/vereinfachter Zugang zur Grundsicherung:
Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe. Die Regelbedarfe im SGB II und SGB XII betragen ab Januar 2022: für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 449 Euro (RBS 1), für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 404 Euro (RBS 2), für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 360 Euro (RBS 3), für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter18 Jahre: 376 Euro (RBS 4), für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres:311 Euro (RBS 5) für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 285 Euro (RBS 6).
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ergibt sich für das erste Schulhalbjahr 2022 eine Erhöhung auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr eine Erhöhung auf 52,00 Euro.
Des Weiteren ist der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert worden. Er gilt jetzt für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen. BMAS

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt nach der aktuellen Rechtslage ab dem 01.01.2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto und in einem zweiten Schritt vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 auf 10,45 Euro brutto. BMAS – Pressemitteilung vom 15.12.2021; erwerbslos.de – Das ändert sich zum 01.01.2022

Unterhalt für Kinder steigt zum 01.01.2022 – Neue Düsseldorfer Tabelle
Zum 01.01.2022 wird der Mindestunterhalt für Kinder leicht angehoben. Gemäß § 1612 a Absatz 1 BGB für Kinder von 0 – 5 Jahren auf 396 Euro, für Kinder von 6 – 11 Jahren auf 455 Euro und für Kinder von 12 – 17 Jahren auf 533 Euro. Zu beachten ist, dass jeweils das hälftige Kindergeld auf diese Beträge anzurechnen ist. Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 aktualisiert. Sie enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.
Mitteilung BMJV vom 07.12.2021; Düsseldorfer Tabelle 2022

Kinderzuschlag
Der mögliche Höchstbetrag steigt auf bis zu 209 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 205 Euro. www.arbeitsagentur.de

Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter der Kinder und steigt ebenfalls leicht an. www.bmfsfj.de

Aktuelle Kindergeld-, Kinderzuschlag- und Unterhaltsvorschussbeträge
Übersichtstabelle des CV Bistum Aachen

Wohngeld
Das Wohngeld wird zum 01.01.2022 erstmals entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht. Danach wird das Wohngeld alle zwei Jahre angepasst. www.bundesregierung.de

Neue Einkommensfreibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Mit Wirkung zum 01.012022 ist die neue Prozesskostenhilfebekanntmachung in Kraft getreten. Stefan Freemann und Dieter Zimmermann haben hierzu aktualisierte Hinweise und Unterlagen erstellt.
Einkommensfreibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab 01.01.2022
Prozesskostenhilfebekanntmachung BGBI

Kurzarbeitergeld: erleichterter Zugang, Bezugsdauer bis 31.03.22 verlängert
Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. www.bmas.de

Elektronische Arbeitslosmeldung
Zum 1. Januar 2022 besteht neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. www.arbeitsagentur.de

Teilhabestärkungsgesetz: Zugang zur Schuldnerberatung für Rehabilitand*innen
Den Jobcentern wird ab Januar 2022 die Möglichkeit eingeräumt, Leistungen nach den §§ 16a ff. SGB II neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen (§ 5 Abs. 5 SGB II neu). Damit steht u.a. die Schuldnerberatung nun auch diesem Personenkreis offen. www.bmas.de

Richtlinien zum Unterhaltsvorschuss (insbesondere Rückgriffsregelungen)
Die ab Januar geltenden Richtlinien zum Rückgriff von Unterhaltsvorschussleistungen finden sich zu § 7 UVG. Download der Richtlinien bei Thome Newsletter 16.01.2022  (unter Ziffer 5.)

Tilgung von Geldstrafen in NRW
Die Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit ist mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert: Zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sind zukünftig nur noch fünf Stunden freie Arbeit zu leisten. Die Ausnahmefälle, in denen die Vollstreckungsbehörde den Anrechnungsmaßstab insbesondere mit Rücksicht auf Inhalt und Umstände der Tätigkeit oder auf die per-sönlichen Verhältnisse der verurteilten Person bis auf drei Stunden herabsetzen kann, sind nun beispielhaft aufgelistet (§ 7 der Verordnung). recht.nrw.de