Allgemeine Rentenerhöhung und ggfs. Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente zum 1.7.2024
24. Juni 2024 | Für die Praxis
Die Renten steigen zum 1. Juli in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent. Das Bundeskabinett hat dazu die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Grund für die Erhöhung seien der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse.
Quelle: Bundesregierung vom 24.04.2024
Außerdem gibt es einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente für bestimmte Personengruppen. Wie der Zuschlag berechnet und ausgezahlt wird, wer von der Regelung profitiert und was die Rente wegen Erwerbsminderung genau ist finden Sie unter: FAQ: Erwerbsminderungsrente (Bundesregierung, Stand 17.05.2024)