Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 ist veröffentlicht. Das Einkommen einer Person ohne Unterhaltspflichten ist nach § 850c ZPO ab dem 01.07.2024 bis 1.491,75 € unpfändbar.Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c ZPO vom 10.05.2024